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	<title>Philwiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-06-26T21:46:05Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28605</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28605"/>
		<updated>2017-11-23T16:18:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der erstmaligen Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar). Bemerkung 11/2016: Die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind aktuell nicht mehr auffindbar.]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach Einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Gesicherter_Lebensunterhalt_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28604</id>
		<title>Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Gesicherter_Lebensunterhalt_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28604"/>
		<updated>2017-07-09T21:56:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;In Österreich ist bei Antrag auf einen Aufenthaltstitel ein gesicherter Lebensunterhalt nachzuweisen. Diese sogenannten Unterhaltsmittel berechnen sich aus dem Familieneinkommen und bestimmten Ausgaben. Bei einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; sind diese im Allgemeinen von der in Österreich lebenden Person nachzuweisen. Bei Antrag auf Aufenthaltstitel empfiehlt sich, Nachweise über alle Einkünfte und Ausgaben zur Berechnung der Unterhaltsmittel beizulegen (Nachweise und Zahlungsbelege insbesondere der letzten 3 Monate, Verträge, etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Vereinfacht lässt sich sagen:&#039;&#039;&#039; Die erforderlichen Unterhaltsmittel entsprechen laut Gesetz den Mindestpensionen. Als Einkünfte gelten Einkommen oder Pensionen. Maßgebend ist das Netto-Jahreseinkommen, um saisonale Schwankungen auszugleichen, daher zählen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld zur Berechnung. Nicht gültig sind soziale Leistungen, auf die ein Anspruch erst durch Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würde, insbesondere Sozialhilfeleistungen oder die Ausgleichszulage. Als regelmäßige Kosten zählen im wesentlichen Miete (inkl. Betriebskosten), Kredite, Betriebskosten (bei Haus/Wohnung im Eigentum), Unterhaltszahlungen an andere Personen oder Pfändungen. Von den regelmäßigen Kosten wird noch ein bestimmter Betrag (&amp;quot;freie Station&amp;quot; gemäß § 292 Abs. 3 ASVG) abgezogen. Aus den monatlichen Einkünften und den monatlichen Kosten abzüglich der &amp;quot;freien Station&amp;quot; berechnen sich schließlich die Unterhaltsmittel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Details, ausführliche Rechtsgrundlagen und Berechnungsbeispiele finden sich in einem Dokument &amp;quot;Informationsbroschüre zur Berechnung der Unterhaltsmittel im NAG&amp;quot; des Innenministeriums &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/ BM.I - Niederlassung und Aufenthalt]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Die Version dieser Broschüre von 2015 findet sich auch hier: [[Medium:Beilage_Unterhaltsbroschuere_2015.pdf|Informationsbroschüre über die Unterhaltsberechnung 2015]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Ungenügende Unterhaltsmittel werden nicht als Erteilungshndernis gelistet &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120217.html#Ert HELP.GV.AT - Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln - Erteilungshndernisse]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Statt dessen liest man: &#039;&#039;&amp;quot;Bei den übrigen Erteilungshindernissen ist ein Aufenthaltstitel dennoch zu erteilen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Privat- oder Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK geboten ist.&amp;quot;&#039;&#039; Inwiefern es möglich ist, dies bei ungenügenden Unterhaltsmitteln durchzusetzen, kann hier nicht beurteilt werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Für 2015 gilt:&#039;&#039;&#039; Für Alleinstehende sind mindestens 872,31 € monatlich erforderlich, für Ehepaare mindestens 1 307,89 € monatlich, für jedes Kind zusätzlich 134,59 €. Die freie Station beträgt 278,72 €. &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120217.html#Vor HELP.GV.AT - Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln - Voraussetzungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel für 2015:&#039;&#039;&#039; Ein österreichischer Mann möchte seine philippinische Frau mit einem gemeinsamen Kind mit einem Aufenthaltstitel Österreich holen. Er zahlt monatlich 700 € Miete und 100 € Kredit für ein Auto. Daher sind monatliche Einkünfte von 1 307,89 (Ehepaar) + 134,59 (Kind) + 700 (Miete) + 100 (Kredit) - 278,72 (freie Station) = 1963,76 € nachzuweisen. Er hat einen Brutto-Lohn von 2600€ (14x im Jahr), also netto 24 728,06 € jährlich (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld). Daher betragen seine Unterhaltsmittel 24 728,06 / 12 = 2060,67 € monatlich. Seine Einkünfte sind also hoch genug.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28603</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28603"/>
		<updated>2017-07-09T21:53:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar). Bemerkung 11/2016: Die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind aktuell nicht mehr auffindbar.]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach Einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28602</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28602"/>
		<updated>2017-07-09T21:53:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar). Bemerkung 11/2016: Die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind aktuell nicht mehr auffindbar.]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach Einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px|left|thumb]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28601</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28601"/>
		<updated>2017-07-09T21:52:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar). Bemerkung 11/2016: Die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind aktuell nicht mehr auffindbar.]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach Einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px|left|thumb]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28594</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28594"/>
		<updated>2017-07-09T21:32:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Offener Brief (September 2015) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief (September 2015) ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|100px|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;+ vollständige E-Mail-Konversation&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|Familienangehörige.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antwort - Bundesministerium für Inneres (Oktober 2015) ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo]&lt;br /&gt;
Sie haben sich am 07. September 2015 in einem offenen Brief betreffend Probleme bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ für Ihre Gattin im Wege der österreichischen Botschaft Manila, unter anderem an die Frau Bundesministerin für Inneres gewandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seitens der für Niederlassungs-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres kann dazu Folgendes mitgeteilt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der von Ihnen beschriebenen Fehlinformationen durch die österreichische Botschaft Manila wird auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres hingewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Vorgangsweise der für den Vollzug des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zuständigen Magistratsabteilung 35 konnten keine Mängel bzw. Fehlinformationen festgestellt werden. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Verfahrensdauer vom Zeitpunkt der Antragstellung, im Juni 2015, bis zur Anweisung, Ihrer Gattin ein Visum D zur Abholung des beantragten Aufenthaltstitels auszustellen, im August 2015, als durchaus kurz bezeichnet werden kann. Bemerkt wird im Übrigen, dass es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;
[Mitarbeiterin Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen] &lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antwort - Österreichische Botschaft Manila (Oktober 2015) ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben an Herrn Botschafter Dr. Müllner darf ich wie folgt festhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie aus dem von Ihnen vorgelegten Email-Austausch ersichtlich ist, war die Botschaft bemüht,&lt;br /&gt;
alle Ihre Fragen im rechtlichen Rahmen so umfassend wie möglich zu beantworten.&lt;br /&gt;
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass die Beantwortung von antragsspezifischen Detailfragen -&lt;br /&gt;
zu der Botschaft nicht vorliegenden Anträgen bzw. Antragsbeilagen - eine gewisse&lt;br /&gt;
Herausforderung darstellt und zwangsläufig ein Potential für Fehlinterpretationen bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist festzuhalten, dass die Kommunikation mit der Antragstellerin friktionsfrei verlief und es aus&lt;br /&gt;
der Sicht der Botschaft weder bei der Beglaubigung der Dokumente, noch bei der Antragstellung&lt;br /&gt;
für den Aufenthaltstitel bzw. der Ausstellung des Visums D Konfliktpunkte gab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch nehmen wir die von Ihnen aufgeworfenen Kritikpunkte sehr ernst und es ist&lt;br /&gt;
bedauerlich, dass Sie die Leistung der Botschaft mangelhaft empfunden haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft ist bemüht sowohl den Antragstellerinnen und Antragstellern vor Ort, als auch&lt;br /&gt;
unseren Landsleuten den bestmöglichen Service und effiziente Erledigungen zu bieten. Ihre&lt;br /&gt;
Anregungen nehmen wir gerne zum Anlass unsere Informations- und Servicequalität zu&lt;br /&gt;
verbessern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen&lt;br /&gt;
[Konsulin, Deputy Head of Mission]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28593</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28593"/>
		<updated>2017-07-09T21:29:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief (September 2015) ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|100px|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|Familienangehörige.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antwort - Bundesministerium für Inneres (Oktober 2015) ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo]&lt;br /&gt;
Sie haben sich am 07. September 2015 in einem offenen Brief betreffend Probleme bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ für Ihre Gattin im Wege der österreichischen Botschaft Manila, unter anderem an die Frau Bundesministerin für Inneres gewandt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seitens der für Niederlassungs-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres kann dazu Folgendes mitgeteilt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der von Ihnen beschriebenen Fehlinformationen durch die österreichische Botschaft Manila wird auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres hingewiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Vorgangsweise der für den Vollzug des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zuständigen Magistratsabteilung 35 konnten keine Mängel bzw. Fehlinformationen festgestellt werden. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Verfahrensdauer vom Zeitpunkt der Antragstellung, im Juni 2015, bis zur Anweisung, Ihrer Gattin ein Visum D zur Abholung des beantragten Aufenthaltstitels auszustellen, im August 2015, als durchaus kurz bezeichnet werden kann. Bemerkt wird im Übrigen, dass es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen&lt;br /&gt;
[Mitarbeiterin Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen] &lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Antwort - Österreichische Botschaft Manila (Oktober 2015) ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben an Herrn Botschafter Dr. Müllner darf ich wie folgt festhalten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie aus dem von Ihnen vorgelegten Email-Austausch ersichtlich ist, war die Botschaft bemüht,&lt;br /&gt;
alle Ihre Fragen im rechtlichen Rahmen so umfassend wie möglich zu beantworten.&lt;br /&gt;
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass die Beantwortung von antragsspezifischen Detailfragen -&lt;br /&gt;
zu der Botschaft nicht vorliegenden Anträgen bzw. Antragsbeilagen - eine gewisse&lt;br /&gt;
Herausforderung darstellt und zwangsläufig ein Potential für Fehlinterpretationen bietet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist festzuhalten, dass die Kommunikation mit der Antragstellerin friktionsfrei verlief und es aus&lt;br /&gt;
der Sicht der Botschaft weder bei der Beglaubigung der Dokumente, noch bei der Antragstellung&lt;br /&gt;
für den Aufenthaltstitel bzw. der Ausstellung des Visums D Konfliktpunkte gab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dennoch nehmen wir die von Ihnen aufgeworfenen Kritikpunkte sehr ernst und es ist&lt;br /&gt;
bedauerlich, dass Sie die Leistung der Botschaft mangelhaft empfunden haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft ist bemüht sowohl den Antragstellerinnen und Antragstellern vor Ort, als auch&lt;br /&gt;
unseren Landsleuten den bestmöglichen Service und effiziente Erledigungen zu bieten. Ihre&lt;br /&gt;
Anregungen nehmen wir gerne zum Anlass unsere Informations- und Servicequalität zu&lt;br /&gt;
verbessern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen&lt;br /&gt;
[Konsulin, Deputy Head of Mission]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28592</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28592"/>
		<updated>2017-07-09T21:24:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Offener Brief */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|100px|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|Familienangehörige.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28591</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28591"/>
		<updated>2017-07-09T21:24:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Offener Brief */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|100px|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|Familienangehörige.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28590</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28590"/>
		<updated>2017-07-09T21:22:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* 19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|thumb|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|thumb|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|Familienangehörige.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28589</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28589"/>
		<updated>2017-07-09T21:21:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* 19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|thumb|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|thumb|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|Familienangehörige.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039; [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28588</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28588"/>
		<updated>2017-07-09T21:13:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* 19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|thumb|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|thumb|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039; [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28587</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28587"/>
		<updated>2017-07-09T21:12:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* 19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|thumb|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|thumb|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang: [[Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28586</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28586"/>
		<updated>2017-07-09T21:11:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|thumb|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|thumb|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila &amp;amp;rarr; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28585</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28585"/>
		<updated>2017-07-09T21:10:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* 09. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|thumb|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|thumb|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo &amp;amp;rarr; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28584</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28584"/>
		<updated>2017-07-09T21:08:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Offener Brief */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Anhang:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|thumb|left|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &amp;lt;div style=&amp;quot;display:inline-block; margin:10px;&amp;quot;&amp;gt;[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|thumb|left|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28582</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28582"/>
		<updated>2017-07-09T20:58:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Offener Brief */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Mehrere Bilder&lt;br /&gt;
 | align       = left&lt;br /&gt;
 | Richtung    = horizontal&lt;br /&gt;
 | Kopfzeile   = Anhänge zum offenen Brief&lt;br /&gt;
 | Breite      = 150&lt;br /&gt;
 | Bild1       = Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg&lt;br /&gt;
 | Untertitel1 = Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels&lt;br /&gt;
 | Bild2       = Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg&lt;br /&gt;
 | Untertitel2 = Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28579</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28579"/>
		<updated>2017-07-09T20:53:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Offener Brief */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Mehrere Bilder&lt;br /&gt;
 | align       = left&lt;br /&gt;
 | Richtung    = vertical&lt;br /&gt;
 | Kopfzeile   = Anhänge zum offenen Brief&lt;br /&gt;
 | Breite      = 200&lt;br /&gt;
 | Bild1       = Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg&lt;br /&gt;
 | Untertitel1 = Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels&lt;br /&gt;
 | Bild2       = Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg&lt;br /&gt;
 | Untertitel2 = Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg&amp;diff=28578</id>
		<title>Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg&amp;diff=28578"/>
		<updated>2017-07-09T20:37:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: Fehlerhafte (!) Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels, versendet von der österreichischen Botschaft Manila 2015.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Fehlerhafte (!) Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels, versendet von der österreichischen Botschaft Manila 2015.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg&amp;diff=28577</id>
		<title>Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg&amp;diff=28577"/>
		<updated>2017-07-09T20:36:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: Fehlerhafte Informationen zur Abholung eines Aufenthaltstitels, versendet von der österreichischen Botschaft Manila 2015.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Fehlerhafte Informationen zur Abholung eines Aufenthaltstitels, versendet von der österreichischen Botschaft Manila 2015.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28574</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28574"/>
		<updated>2017-07-09T20:23:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* 20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28573</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28573"/>
		<updated>2017-07-09T20:22:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Offener Brief */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28572</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28572"/>
		<updated>2017-07-09T20:21:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28571</id>
		<title>Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel &quot;Familienangehöriger&quot;</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Offener_Brief_zur_Antragstellung_Aufenthaltstitel_%22Familienangeh%C3%B6riger%22&amp;diff=28571"/>
		<updated>2017-07-09T20:15:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: Die Seite wurde neu angelegt: „Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichisch…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Offener Brief ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;OFFENER BRIEF&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Herrn Bundesminister&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An Frau Bundesministerin&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kopie ergeht an&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr Bundesminister!&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Konkrete Probleme und Fehlinformationen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.&lt;br /&gt;
* Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich &amp;quot;eigentlich nicht zuständig für Auskünfte&amp;quot;, bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.&lt;br /&gt;
* Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot;, nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.&lt;br /&gt;
* Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine &amp;quot;Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate&amp;quot; notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.&lt;br /&gt;
* Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:&lt;br /&gt;
* Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.&lt;br /&gt;
* Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).&lt;br /&gt;
* Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.&lt;br /&gt;
* Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Allgemeine Prozedere&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.&lt;br /&gt;
** Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.&lt;br /&gt;
** Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man &amp;quot;normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann&amp;quot;. Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.&lt;br /&gt;
* Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.&lt;br /&gt;
* Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===09. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Dame oder Herr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Fragen sind daher:&lt;br /&gt;
1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden?&lt;br /&gt;
2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===19. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhang: Familienangehörige.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind.&lt;br /&gt;
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/…ite.120401.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden.&lt;br /&gt;
Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===20. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe.&lt;br /&gt;
Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?&lt;br /&gt;
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?&lt;br /&gt;
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:&lt;br /&gt;
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?&lt;br /&gt;
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.&lt;br /&gt;
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie?&lt;br /&gt;
Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn&#039;s nicht sein muss.&lt;br /&gt;
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot;&lt;br /&gt;
nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===28. Jänner 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.&lt;br /&gt;
Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen.&lt;br /&gt;
An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===31. Jänner 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt.&lt;br /&gt;
An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin).&lt;br /&gt;
Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat.&lt;br /&gt;
Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig.&lt;br /&gt;
Um &amp;quot;Travel and Health Insurance&amp;quot; werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===03. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===24. Februar 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Frau […]!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Basis des PDFs &amp;quot;Familienangehörige Checkliste&amp;quot; und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:&lt;br /&gt;
* 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)&lt;br /&gt;
* Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)&lt;br /&gt;
* Antragsformular [1]&lt;br /&gt;
* Kopie des Reisepasses (alle Seiten)&lt;br /&gt;
* Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)&lt;br /&gt;
* Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille&lt;br /&gt;
* Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]&lt;br /&gt;
* Meldezettel (von mir)&lt;br /&gt;
* Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)&lt;br /&gt;
* Grundbuchauszug (von mir) [3]&lt;br /&gt;
* Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila&lt;br /&gt;
* 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung.&lt;br /&gt;
I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?&lt;br /&gt;
I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen?&lt;br /&gt;
I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?&lt;br /&gt;
* Dokument &amp;quot;Grundbuch Beschluss&amp;quot; vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).&lt;br /&gt;
* Ausdruck &amp;quot;Grundstücksdatenbank - Ergebnis&amp;quot; (März 2012).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===27. Februar 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden.&lt;br /&gt;
Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===26. Mai 2015: travelflo --&amp;gt; Österreichische Botschaft Manila===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;. Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre &amp;quot;NBI Clearance&amp;quot; bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail &amp;quot;Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?&amp;quot; ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichen Grüßen,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[travelflo]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===01. Juni 2015: Österreichische Botschaft Manila --&amp;gt; travelflo===&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote style=&amp;quot;background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Von: [Österreichische Botschaft Manila]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gesendet: Montag, 01. Juni 2015&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;An: [travelflo]&#039;&#039;&#039;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sehr geehrter Herr [travelflo],&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben.&lt;br /&gt;
Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter.&lt;br /&gt;
Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit besten Grüßen/Best regards,&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
[Österreichische Botschaft Manila]&lt;br /&gt;
&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Beglaubigungen&amp;diff=28570</id>
		<title>Beglaubigungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Beglaubigungen&amp;diff=28570"/>
		<updated>2017-05-12T08:16:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Beglaubigung (DFA) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Wenn Dokumente eines Staates von ausländischen Behörden benötigt werden, ist es international üblich, dass diese beglaubigt werden müssen, da die ausländische Behörde nicht entscheiden kann, ob die vorgelegten Dokumente echt oder gültig sind. Philippinische Dokumente müssen im allgemeinen zunächst vom Department of Foreign Affaira (DFA, philippinisches Außenministerium) und dann von der ausländischen Botschaft auf den Philippinen beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist also, vereinfacht ausgedrückt, eine Bestätigung der Echtheit des Dokuments. Dies entspricht international üblichen Vorgangsweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; Ein österreichisches Magistrat benötigt die Geburtsurkunde einer philippinischen Person. Die Geburtsurkunde von auf den Philippinen vom NSO (National Statistics Office) ausgestellt. Die philippinische Person lässt diese dann vom philippinischen DFA beglaubigen. Danach lässt sie die Geburtsurkunde von der österreichischen Botschaft Manila beglaubigen, was diese aufgrund der Beglaubigung durch das DFA standardisiert machen kann. Danach kann das österreichische Magistrat der Geburtsurkunde vertrauen, da die österreichische Botschaft Manila bestätigt hat, dass es sich um eine echte philippinische Geburtsurkunde handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Die deutsche Botschaft führt in der Regel eine aufwändige [[Urkundenprüfung (Deutsche Botschaft)|Urkundenprüfung]] durch, bevor sie Dokumente einer Person beglaubigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beglaubigung (DFA)==&lt;br /&gt;
Das DFA beglaubigt zahlreiche philippinische Dokumente, die von ausländischen Behörden benötigt werden. Diese Beglaubigung wird auf den Philippinen als &amp;quot;Authentication&amp;quot; oder &amp;quot;Red Ribbon&amp;quot; bezeichnet, weil dabei ein rotes Band auf dem Dokument befestigt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wo?&#039;&#039;&#039; Beglaubigungen werden aktuell (2015) nur in Manila von der Hauptstelle des DFA sowie in den Dienststellen in der SM Megamall, Ali Mall, SM Manila und Metro Gaisano Alabang &amp;lt;ref name=&amp;quot;dfa_info&amp;quot;&amp;gt;[http://www.dfa.gov.ph/dfa-releases/4259-authentication-services-now-available-at-dfa-offices-in-metro-manila-malls Authentication Services Now Available at DFA Offices in Metro Manila Malls]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Bei anderen Dienststellen des DFA und in anderen philippinischen Städten ist eine Beglaubigung derzeit nicht möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wie?&#039;&#039;&#039; Das Dokument muss persönlich beim DFA abgegeben und abgeholt werden. Zuschicken per Post ist nicht möglich. Allerdings kann auch eine andere Person das Dokument zum DFA bringen und abholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten und Dauer?&#039;&#039;&#039; Für 100 Pesos kann das beglaubigte Dokument nach 4 Werktagen abgeholt werden, für 200 Pesos bereits nach einem Tag &amp;lt;ref name=&amp;quot;dfa_info&amp;quot; /&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man nicht in Manila wohnt, ist die Beglaubigung in Manila natürlich ein großes Hindernis. Daher gibt es zwei alternative Möglichkeiten, wenn man nicht selbst persönlich nach Manila reisen möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Alternative 1:&#039;&#039;&#039; Daher gibt es in allen philippinischen Städten Reisebüros und Agenturen, welche gegen eine Gebühr Beglaubigungen beim DFA in Manila erledigen (man beachte Schilder wie &amp;quot;Red Ribbon&amp;quot; oder &amp;quot;Authentication&amp;quot; bei Reisebüros). Teilweise besorgen diese Agenturen sogar selbstständig die notwendigen Dokumente vom NSO oder anderen Stellen, sodass man diese Behördenwege auch nicht selbst erledigen muss. Man beachte, dass diese Agenturen teils mehrere Wochen benötigen, das ist daher nur empfehlenswert, wenn man genügend Zeit hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Alternative 2:&#039;&#039;&#039; Man kann eine andere Person (z.B. Verwandte) beauftragen, das Dokument zum DFA und bringen und abzuholen. Man beachte, dass dazu seit 2016 eine notarielle Vollmacht sowie Ausweiskopien von beiden beteiligten Personen notwendig sind &amp;lt;ref name=&amp;quot;dfa_behalf&amp;gt;[https://dfa.gov.ph/statements-and-advisories/8767-new-requirement-for-facilitating-authentication New Requirement for Facilitating Authentication by an Authorized Representative on Behalf of the Owner of the Document]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beglaubigung (Österreichische Botschaft Manila)==&lt;br /&gt;
Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt benötigte philippinische Dokumente. Man beachte, dass dies mehrere Wochen dauert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Zur Beglaubigung sind folgende Dokumente abzugeben:&lt;br /&gt;
* Originales Dokument mit DFA Authentication (Red Ribbon)&lt;br /&gt;
* Deutsche Übersetzung des Dokuments durch einen zertifizierten Übersetzer. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkteditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
* 40 Euro, zahlbar bei Antragstellung in philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
* 2-3 Kopien des Originales Dokuments und der Übersetzung (offiziell werden 2 genannt, bei Antragstellung werden aber teilweise 3 verlangt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Das Dokument muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila abgegeben und abgeholt werden.&lt;br /&gt;
* Abgeben und Abholen durch eine Vertretungsperson ist möglich. Dazu muss man derjenigen Person eine formlose Vollmacht schreiben.&lt;br /&gt;
* Für Beglaubigungen wird unbedingt ein Termin benötigt, den man auf der Website der österreichischen Botschaft Manila reservieren muss &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Terminreservierung Österreichische Botschaft Manila]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Man beachte, dass Termine oft für 1-2 Wochen ausgebucht sind.&lt;br /&gt;
* Laut Aussagen von Botschaftsmitarbeitern ist &amp;quot;mit bis zu 5 Wochen&amp;quot; zu rechnen, bis die Beglaubigung fertig ist, genauere Angaben werden nicht gemacht.&lt;br /&gt;
* Der Antragsteller wird per E-Mail informiert, wenn das Dokument beglaubigt ist und wieder abgeholt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Beglaubigungen&amp;diff=28569</id>
		<title>Beglaubigungen</title>
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		<updated>2017-05-10T09:24:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Wenn Dokumente eines Staates von ausländischen Behörden benötigt werden, ist es international üblich, dass diese beglaubigt werden müssen, da die ausländische Behörde nicht entscheiden kann, ob die vorgelegten Dokumente echt oder gültig sind. Philippinische Dokumente müssen im allgemeinen zunächst vom Department of Foreign Affaira (DFA, philippinisches Außenministerium) und dann von der ausländischen Botschaft auf den Philippinen beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist also, vereinfacht ausgedrückt, eine Bestätigung der Echtheit des Dokuments. Dies entspricht international üblichen Vorgangsweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; Ein österreichisches Magistrat benötigt die Geburtsurkunde einer philippinischen Person. Die Geburtsurkunde von auf den Philippinen vom NSO (National Statistics Office) ausgestellt. Die philippinische Person lässt diese dann vom philippinischen DFA beglaubigen. Danach lässt sie die Geburtsurkunde von der österreichischen Botschaft Manila beglaubigen, was diese aufgrund der Beglaubigung durch das DFA standardisiert machen kann. Danach kann das österreichische Magistrat der Geburtsurkunde vertrauen, da die österreichische Botschaft Manila bestätigt hat, dass es sich um eine echte philippinische Geburtsurkunde handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Die deutsche Botschaft führt in der Regel eine aufwändige [[Urkundenprüfung (Deutsche Botschaft)|Urkundenprüfung]] durch, bevor sie Dokumente einer Person beglaubigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beglaubigung (DFA)==&lt;br /&gt;
Das DFA beglaubigt zahlreiche philippinische Dokumente, die von ausländischen Behörden benötigt werden. Diese Beglaubigung wird auf den Philippinen als &amp;quot;Authentication&amp;quot; oder &amp;quot;Red Ribbon&amp;quot; bezeichnet, weil dabei ein rotes Band auf dem Dokument befestigt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wo?&#039;&#039;&#039; Beglaubigungen werden aktuell (2015) nur in Manila von der Hauptstelle des DFA sowie in den Dienststellen in der SM Megamall, Ali Mall, SM Manila und Metro Gaisano Alabang &amp;lt;ref name=&amp;quot;dfa_info&amp;quot;&amp;gt;[http://www.dfa.gov.ph/dfa-releases/4259-authentication-services-now-available-at-dfa-offices-in-metro-manila-malls Authentication Services Now Available at DFA Offices in Metro Manila Malls]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Bei anderen Dienststellen des DFA und in anderen philippinischen Städten ist eine Beglaubigung derzeit nicht möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Wie?&#039;&#039;&#039; Das Dokument muss persönlich beim DFA abgegeben und abgeholt werden. Zuschicken per Post ist nicht möglich. Allerdings kann auch eine andere Person das Dokument zum DFA bringen und abholen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten und Dauer?&#039;&#039;&#039; Für 100 Pesos kann das beglaubigte Dokument nach 4 Werktagen abgeholt werden, für 200 Pesos bereits nach einem Tag &amp;lt;ref name=&amp;quot;dfa_info&amp;quot; /&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Alternative?&#039;&#039;&#039; Für viele Personen stellt die Beglaubigung in Manila ein großes Hindernis dar. Daher gibt es in allen philippinischen Städten Reisebüros und Agenturen, welche gegen eine Gebühr Beglaubigungen beim DFA in Manila erledigen (man beachte Schilder wie &amp;quot;Red Ribbon&amp;quot; oder &amp;quot;Authentication&amp;quot; bei Reisebüros). Teilweise besorgen diese Agenturen sogar selbstständig die notwendigen Dokumente vom NSO oder anderen Stellen, sodass man diese Behördenwege auch nicht selbst erledigen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beglaubigung (Österreichische Botschaft Manila)==&lt;br /&gt;
Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt benötigte philippinische Dokumente. Man beachte, dass dies mehrere Wochen dauert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Zur Beglaubigung sind folgende Dokumente abzugeben:&lt;br /&gt;
* Originales Dokument mit DFA Authentication (Red Ribbon)&lt;br /&gt;
* Deutsche Übersetzung des Dokuments durch einen zertifizierten Übersetzer. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkteditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
* 40 Euro, zahlbar bei Antragstellung in philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
* 2-3 Kopien des Originales Dokuments und der Übersetzung (offiziell werden 2 genannt, bei Antragstellung werden aber teilweise 3 verlangt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ablauf:&#039;&#039;&#039; Das Dokument muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila abgegeben und abgeholt werden.&lt;br /&gt;
* Abgeben und Abholen durch eine Vertretungsperson ist möglich. Dazu muss man derjenigen Person eine formlose Vollmacht schreiben.&lt;br /&gt;
* Für Beglaubigungen wird unbedingt ein Termin benötigt, den man auf der Website der österreichischen Botschaft Manila reservieren muss &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Terminreservierung Österreichische Botschaft Manila]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Man beachte, dass Termine oft für 1-2 Wochen ausgebucht sind.&lt;br /&gt;
* Laut Aussagen von Botschaftsmitarbeitern ist &amp;quot;mit bis zu 5 Wochen&amp;quot; zu rechnen, bis die Beglaubigung fertig ist, genauere Angaben werden nicht gemacht.&lt;br /&gt;
* Der Antragsteller wird per E-Mail informiert, wenn das Dokument beglaubigt ist und wieder abgeholt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Erwerb_eines_philippinischen_F%C3%BChrerscheins_durch_Umschreiben&amp;diff=28559</id>
		<title>Erwerb eines philippinischen Führerscheins durch Umschreiben</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Erwerb_eines_philippinischen_F%C3%BChrerscheins_durch_Umschreiben&amp;diff=28559"/>
		<updated>2017-02-27T13:42:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Wer einen ausländischen Führerscheinn besitzt, kann einen philippinischen Führerschein durch Umschreiben erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Prozess heißt &amp;quot;Conversion of a Foreign Driver&#039;s License&amp;quot; und kann in allen regulären LTO-Offices durchgeführt werden (aber nicht in einem &amp;quot;Driver&#039;s License Renewal Center&amp;quot;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Ausländer können einen philippinischen Führerschein auch regulär mit Prüfung erwerben, dieser Prozess ist im Allgemeinen allerdings etwas aufwändiger und teurer als das Umschreiben des ausländischen Führerscheins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Benötigte Dokumente&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;how_to convert&amp;quot;&amp;gt;[http://www.gov.ph/services/driverslicense/how-to-convert-a-foreign-license-to-a-philippine-license/ - How to convert a foreign license to a Philippine license]&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzung des Führerscheins&#039;&#039;&#039; durch die Botschaft des jeweiligen Landes (beispielsweise Deutsche Botschaft Manila oder Deutscher Honorarkonsul Seidenschwarz in Cebu für deutsche Führerscheine). Allerdings gibt es LTO-Stellen, die keine Übersetzung benötigen (beispielsweise LTO Quezon City) oder auch andere Übersetzungen akzeptieren, das vereinfacht die Sache.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopie des Reisepasses&#039;&#039;&#039;, welches das Datum der letzten Einreise auf die Philippinen zeigt. Im Allgemeinen wird hier eine Kopie des Datenblattes und eine Kopie der Seite mit dem Einreisestempfel verlangt.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vorzeigen und Kopie vom Visum oder der ACR i-Card&#039;&#039;&#039; (nur dann nötig, fall man ein entsprechendes Visum hat)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Medical Certificate mit Receipt.&#039;&#039;&#039; Das bekommt man bei der simplen medizinischen Untersuchung, die jeder zur Ausstellung oder Verlängerung eines philippinischen Führerscheins benötigt.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Drogentest.&#039;&#039;&#039; Die obligatorischen Drogentests wurden offiziell bereits 2013 abgeschafft, werden aber teilweise immer noch verlangt.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Ausgefülltes Formular &amp;quot;application for driver’s license&amp;quot;.&#039;&#039;&#039; Entweder im Internet herunterladen &amp;lt;ref name=&amp;quot;how_to convert&amp;quot; /&amp;gt; oder man bekommt es auf der LTO.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;TIN number&#039;&#039;&#039; (nur dann nötig, falls man auf den Philippinen angestellt ist/arbeitet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen von Übersetzung und Drogentest macht es Sinn, wenn man vorab bei der entsprechenden LTO-Stelle erfragt, was benötigt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Die LTO in Cebu kann den Führerschein nicht direkt auf mehrere Klassen (beispielsweise Auto und Motorrad) ausstellen (angeblich ist das Computersystem schuld). Das heißt, man bekommt den Führerschein nur für eine Klasse ausgestellt (beispielsweise Auto), am nächsten Tag kommt man wieder und bekommt für die Gebühr von ein paar hundert Pesos einen neuen Führerschein mit beiden Klassen (beispielsweise Auto und Motorrad). Es liegen keine Informationen vor, ob das bei allen LTOs oder nur bei bestimmten LTOs der Fall ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Erwerb_eines_philippinischen_F%C3%BChrerscheins_durch_Umschreiben&amp;diff=28558</id>
		<title>Erwerb eines philippinischen Führerscheins durch Umschreiben</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Erwerb_eines_philippinischen_F%C3%BChrerscheins_durch_Umschreiben&amp;diff=28558"/>
		<updated>2017-02-27T13:42:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Wer einen ausländischen Führerscheinn besitzt, kann einen philippinischen Führerschein durch Umschreiben erwerben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Prozess heißt &amp;quot;Conversion of a Foreign Driver&#039;s License&amp;quot; und kann in allen regulären LTO-Offices durchgeführt werden (aber nicht in einem &amp;quot;Driver&#039;s License Renewal Center&amp;quot;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Ausländer können einen philippinischen Führerschein auch regulär mit Prüfung erwerben, dieser Prozess ist im Allgemeinen allerdings etwas aufwändiger und teurer als das Umschreiben des ausländischen Führerscheins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Benötigte Dokumente&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;how_to convert&amp;quot;&amp;gt;[http://www.gov.ph/services/driverslicense/how-to-convert-a-foreign-license-to-a-philippine-license/ - How to convert a foreign license to a Philippine license]&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzung des Führerscheins&#039;&#039;&#039; durch die Botschaft des jeweiligen Landes (beispielsweise Deutsche Botschaft Manila oder Deutscher Honorarkonsul Seidenschwarz in Cebu für deutsche Führerscheine). Allerdings gibt es LTO-Stellen, die keine Übersetzung benötigen (beispielsweise LTO Quezon City) oder auch andere Übersetzungen akzeptieren, das vereinfacht die Sache.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopie des Reisepasses&#039;&#039;&#039;, welches das Datum der letzten Einreise auf die Philippinen zeigt. Im Allgemeinen wird hier eine Kopie des Datenblattes und eine Kopie der Seite mit dem Einreisestempfel verlangt.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vorzeigen und Kopie vom Visum oder der ACR i-Card&#039;&#039;&#039; (nur dann nötig, fall man ein entsprechendes Visum hat)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Medical Certificate mit Receipt.&#039;&#039;&#039; Das bekommt man bei der simplen medizinischen Untersuchung, die jeder zur Ausstellung oder Verlängerung eines philippinischen Führerscheins benötigt.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Drogentest.&#039;&#039;&#039; Die obligatorischen Drogentests wurden offiziell bereits 2013 abgeschafft, werden aber teilweise immer noch verlangt.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Ausgefülltes Formular &amp;quot;application for driver’s license&amp;quot;.&#039;&#039;&#039; Entweder im Internet herunterladen &amp;lt;ref name=&amp;quot;how_to convert&amp;quot; /&amp;gt; oder man bekommt es auf der LTO.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;TIN number&#039;&#039;&#039; (nur dann nötig, falls man auf den Philippinen angestellt ist/arbeitet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen von Übersetzung und Drogentest macht es Sinn, wenn man vorab bei der entsprechenden LTO-Stelle erfragt, was benötigt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Die LTO in Cebu kann den Führerschein nicht direkt auf mehrere Klassen (beispielsweise Auto und Motorrad) ausstellen (angeblich ist das Computersystem schuld). Das heißt, man bekommt den Führerschein nur für eine Klasse ausgestellt (beispielsweise Auto), am nächsten Tag kommt man wieder und bekommt für die Gebühr von ein paar hundert Pesos einen neuen Führerschein mit beiden Klassen (beispielsweise Auto und Motorrad). Es liegen keine Informationen vor, ob das bei allen LTOs oder nur bei bestimmten LTOs der Fall ist. abc&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28553</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28553"/>
		<updated>2016-11-09T23:07:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar). Bemerkung 11/2016: Die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind aktuell nicht mehr auffindbar.]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach Einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28552</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28552"/>
		<updated>2016-11-09T23:03:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Antragstellung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar). Bemerkung 11/2016: Die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind aktuell nicht mehr auffindbar.]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28551</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28551"/>
		<updated>2016-11-09T23:02:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Antragstellung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar) Bemerkung 11/2016, die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind aktuell nicht mehr auffindbar.]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28550</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28550"/>
		<updated>2016-11-09T23:01:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Antragstellung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar)]&amp;lt;/ref&amp;gt; (Bemerkung 11/2016, die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind nicht mehr auffindbar). Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28549</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28549"/>
		<updated>2016-08-01T07:49:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/einwanderung/aufenthalt/formular.html wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger (&amp;quot;Familienangehörige von Österreichern&amp;quot;, nicht alle Sprachen verfügbar)]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28548</id>
		<title>CFO-Sticker</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28548"/>
		<updated>2016-02-11T08:38:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Pre-departure Orientation Seminar (PDOS) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Philippinische Staatsbürger benötigen zur Ausreise für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland einen Sticker vom CFO (Commission on Filipinos Overseas) im Pass. Andernfalls werden sie vom Zoll bedingungslos an der Ausreise/am Abflug von den Philippinen gehindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Website: [http://www.cfo.gov.ph/ CFO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Philippinische Staatsbürger, die nur Urlaub im Ausland machen, benötigen keinen derartigen Sticker, müssen aber gegebenenfalls andere Voraussetzungen erfüllen/nachweisen, um das Land verlassen zu dürfen. Auf der Website des CFO steht leider nicht ausdrücklich, dass Touristen davon ausgenommen sind, allerdings wird mehrfach erwähnt, dass es um Auswanderer (Emigrants) geht. In der Infobox links auf der Website findet sich die Liste &amp;quot;Emigrant - Fiancee/Spouse - J-1 Visa Holders - Au Pair&amp;quot;. Es wird jedoch von Fällen berichtet, in denen von der Immigration am Flughafen auch für Touristen ein CFO-Sticker verlangt wurde. In so einem Fall kann man nur auf bestehende Regulative insistieren und gegebenenfalls Vorgesetzte verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Diese Bestimmungen sind ausschließlich philippinische Gesetze und haben nichts mit ausländischen Behörden zu tun.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pre-departure Orientation Seminar (PDOS)==&lt;br /&gt;
Die philippinische Person muss zunächst ein Seminar beim CFO absolvieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Ehepartnern/Verlobten ist dies bereits vorab möglich (vor Beantragung oder Ausstellung des Visums). Bei allen anderen Personen erst, wenn das Visum im Pass ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf dauert im Allgemeinen einen ganzen Tag und erfordert zahlreiche Nachweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ort:&#039;&#039;&#039; Die Seminare werden beim CFO in Manila und in Cebu City angeboten. Die Adressen finden sich auf der Websit des CFO.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Termin:&#039;&#039;&#039; Termine bucht man online auf der Website des CFO. Ehepartner/Verlobte: Manila: [http://gcp-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment], Cebu City: [http://gcp-cebu-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment (Cebu Extension Office)]. Alle anderen: [https://cfo.ph/PDOS_Reservation/Register.aspx Reservation and Registration Online System for PDOS]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Seminar:&#039;&#039;&#039; Je nach Zielland wird man in ein entsprechendes Seminar eingeteilt. Das Seminar dauert 2 Stunden und zeichnet ein etwas überspitztes Bild von Gefahren im Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Interview:&#039;&#039;&#039; Für das Interview sind zahlreiche Nachweise vorzulegen, abhängig vom Zweck des Aufenthalts im Ausland. Allgemein ist laut der Website des CFO mitzubringen&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=2345:requirements-with-images&amp;amp;catid=110:frequently-asked-questions&amp;amp;Itemid=858 CFO - Requirements for attendance to the GCP]&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
* 2 gültige Ausweise und Kopien davon&lt;br /&gt;
* Falls verheiratet, die NSO-Heiratsurkunde oder lokale Heiratsurkunde und Kopie davon. Bei Heirat im Ausland die ausländische Heiratsurkunde und das Report of Marriage von der philippinischen Botschaft.&lt;br /&gt;
* Das ausgefüllte &amp;quot;Guidance and Counseling&amp;quot;-Formular (bekommt man sicherlich auch direkt beim Seminar)&lt;br /&gt;
Typische weitere Nachweise, falls man mit seinem Ehepartner im Ausland wohnen möchte, sind (ohne Garantie auf Vollständigkeit):&lt;br /&gt;
* Vom Ehepartner: Reisepass-Kopie inkl. Stempel von Einreisen auf die Philippinen, Wohnadresse, genaue Beschreibung des Berufs inkl. Adresse&lt;br /&gt;
* Name, Geburtsdatum und Adresse von Eltern und Geschwistern des Ehepartners&lt;br /&gt;
* Gemeinsame Bilder mit dem Ehepartner (mehrere ausgedruckte A4-Seiten sind oft abzugeben)&lt;br /&gt;
* Bereits vorliegende weitere Dokumente in Kopie&lt;br /&gt;
Die Fragen und geforderten Nachweise beim Interview sind sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, dass der Partner telefonisch erreichbar ist, falls kurzfristig Rückfragen zu Detailinformationen bestehen. Anschließend erhält man eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Seminars.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In manchen Fällen werden Fragen für CFO-Mitarbeiter nicht zufriedenstellend beantwortet oder sind Nachweise nicht ausreichend, sodass man das Interview an einem anderen Tag wiederholen muss und neue Nachweise erbringen muss. Nach einer großen Medien-Kampagne zu diesem Problem 2013 und 2014 scheint sich die Situation verbessert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==CFO-Sticker==&lt;br /&gt;
Sobald man das Visum im Pass hat, muss man die CFO-Stelle erneut aufsuchen. Dazu benötigt man:&lt;br /&gt;
* Reisepass mit Visum&lt;br /&gt;
* Seminar-Nachweis über das PDOS-Seminar&lt;br /&gt;
* Ausgefülltes Formular (bekommt man normalerweise vor Ort, man kann es auch bereits vorab herunterladen und ausdrucken (Philippine-Based Filipino Emigrant Registration Form)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=1337&amp;amp;Itemid=813 CFO - Downloads]&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* 2 Passbilder 2x2 inches (werden nur teilweise verlangt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Laut Aussage des CFO ist es möglich, das Seminar in Cebu zu absolvieren und den Sticker in Manila abzuholen (und umgekehrt). Es finden sich auch zahlreiche Berichte, wonach das problemlos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28547</id>
		<title>CFO-Sticker</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28547"/>
		<updated>2016-02-11T08:37:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Pre-departure Orientation Seminar (PDOS) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Philippinische Staatsbürger benötigen zur Ausreise für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland einen Sticker vom CFO (Commission on Filipinos Overseas) im Pass. Andernfalls werden sie vom Zoll bedingungslos an der Ausreise/am Abflug von den Philippinen gehindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Website: [http://www.cfo.gov.ph/ CFO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Philippinische Staatsbürger, die nur Urlaub im Ausland machen, benötigen keinen derartigen Sticker, müssen aber gegebenenfalls andere Voraussetzungen erfüllen/nachweisen, um das Land verlassen zu dürfen. Auf der Website des CFO steht leider nicht ausdrücklich, dass Touristen davon ausgenommen sind, allerdings wird mehrfach erwähnt, dass es um Auswanderer (Emigrants) geht. In der Infobox links auf der Website findet sich die Liste &amp;quot;Emigrant - Fiancee/Spouse - J-1 Visa Holders - Au Pair&amp;quot;. Es wird jedoch von Fällen berichtet, in denen von der Immigration am Flughafen auch für Touristen ein CFO-Sticker verlangt wurde. In so einem Fall kann man nur auf bestehende Regulative insistieren und gegebenenfalls Vorgesetzte verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Diese Bestimmungen sind ausschließlich philippinische Gesetze und haben nichts mit ausländischen Behörden zu tun.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pre-departure Orientation Seminar (PDOS)==&lt;br /&gt;
Die philippinische Person muss zunächst ein Seminar beim CFO absolvieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Ehepartnern/Verlobten ist dies bereits vorab möglich (vor Beantragung oder Ausstellung des Visums). Bei allen anderen Personen erst, wenn das Visum im Pass ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf dauert im Allgemeinen einen ganzen Tag und erfordert zahlreiche Nachweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ort:&#039;&#039;&#039; Die Seminare werden beim CFO in Manila und in Cebu City angeboten. Die Adressen finden sich auf der Websit des CFO.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Termin:&#039;&#039;&#039; Termine bucht man online auf der Website des CFO. Ehepartner/Verlobte: Manila: [http://gcp-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment], Cebu City: [http://gcp-cebu-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment (Cebu Extension Office)]. Alle anderen: [https://cfo.ph/PDOS_Reservation/Register.aspx Reservation and Registration Online System for PDOS]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Seminar:&#039;&#039;&#039; Je nach Zielland wird man in ein entsprechendes Seminar eingeteilt. Das Seminar dauert 2 Stunden und zeichnet ein etwas überspitztes Bild von Gefahren im Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Interview:&#039;&#039;&#039; Für das Interview sind zahlreiche Nachweise vorzulegen, abhängig vom Zweck des Aufenthalts im Ausland. Allgemein ist laut der Website des CFO mitzubringen&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=2345:requirements-with-images&amp;amp;catid=110:frequently-asked-questions&amp;amp;Itemid=858 CFO - Requirements for attendance to the GCP]&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
* 2 gültige Ausweise und Kopien davon&lt;br /&gt;
* Falls verheiratet, die NSO-Heiratsurkunde oder lokale Heiratsurkunde und Kopie davon. Bei Heirat im Ausland die ausländische Heiratsurkunde und das Report of Marriage von der philippinischen Botschaft.&lt;br /&gt;
* Das ausgefüllte &amp;quot;Guidance and Counseling&amp;quot;-Formular (bekommt man sicherlich auch direkt beim Seminar)&lt;br /&gt;
Typische weitere Nachweise, falls man mit seinem Ehepartner im Ausland wohnen möchte, sind:&lt;br /&gt;
* Vom Ehepartner: Reisepass-Kopie inkl. Stempel von Einreisen auf die Philippinen, Wohnadresse, genaue Beschreibung des Berufs inkl. Adresse&lt;br /&gt;
* Name, Geburtsdatum und Adresse von Eltern und Geschwistern des Ehepartners&lt;br /&gt;
* Gemeinsame Bilder mit dem Ehepartner (mehrere ausgedruckte A4-Seiten sind oft abzugeben)&lt;br /&gt;
* Bereits vorliegende weitere Dokumente in Kopie&lt;br /&gt;
Die Fragen und geforderten Nachweise beim Interview sind sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, dass der Partner telefonisch erreichbar ist, falls kurzfristig Rückfragen zu Detailinformationen bestehen. Anschließend erhält man eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Seminars.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In manchen Fällen werden Fragen für CFO-Mitarbeiter nicht zufriedenstellend beantwortet oder sind Nachweise nicht ausreichend, sodass man das Interview an einem anderen Tag wiederholen muss und neue Nachweise erbringen muss. Nach einer großen Medien-Kampagne zu diesem Problem 2013 und 2014 scheint sich die Situation verbessert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==CFO-Sticker==&lt;br /&gt;
Sobald man das Visum im Pass hat, muss man die CFO-Stelle erneut aufsuchen. Dazu benötigt man:&lt;br /&gt;
* Reisepass mit Visum&lt;br /&gt;
* Seminar-Nachweis über das PDOS-Seminar&lt;br /&gt;
* Ausgefülltes Formular (bekommt man normalerweise vor Ort, man kann es auch bereits vorab herunterladen und ausdrucken (Philippine-Based Filipino Emigrant Registration Form)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=1337&amp;amp;Itemid=813 CFO - Downloads]&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* 2 Passbilder 2x2 inches (werden nur teilweise verlangt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Laut Aussage des CFO ist es möglich, das Seminar in Cebu zu absolvieren und den Sticker in Manila abzuholen (und umgekehrt). Es finden sich auch zahlreiche Berichte, wonach das problemlos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28546</id>
		<title>CFO-Sticker</title>
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		<updated>2015-11-03T21:55:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Pre-departure Orientation Seminar (PDOS) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Philippinische Staatsbürger benötigen zur Ausreise für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland einen Sticker vom CFO (Commission on Filipinos Overseas) im Pass. Andernfalls werden sie vom Zoll bedingungslos an der Ausreise/am Abflug von den Philippinen gehindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Website: [http://www.cfo.gov.ph/ CFO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Philippinische Staatsbürger, die nur Urlaub im Ausland machen, benötigen keinen derartigen Sticker, müssen aber gegebenenfalls andere Voraussetzungen erfüllen/nachweisen, um das Land verlassen zu dürfen. Auf der Website des CFO steht leider nicht ausdrücklich, dass Touristen davon ausgenommen sind, allerdings wird mehrfach erwähnt, dass es um Auswanderer (Emigrants) geht. In der Infobox links auf der Website findet sich die Liste &amp;quot;Emigrant - Fiancee/Spouse - J-1 Visa Holders - Au Pair&amp;quot;. Es wird jedoch von Fällen berichtet, in denen von der Immigration am Flughafen auch für Touristen ein CFO-Sticker verlangt wurde. In so einem Fall kann man nur auf bestehende Regulative insistieren und gegebenenfalls Vorgesetzte verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Diese Bestimmungen sind ausschließlich philippinische Gesetze und haben nichts mit ausländischen Behörden zu tun.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pre-departure Orientation Seminar (PDOS)==&lt;br /&gt;
Die philippinische Person muss zunächst ein Seminar beim CFO absolvieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Ehepartnern/Verlobten ist dies bereits vorab möglich (vor Beantragung oder Ausstellung des Visums). Bei allen anderen Personen erst, wenn das Visum im Pass ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf dauert im Allgemeinen einen ganzen Tag und erfordert zahlreiche Nachweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ort:&#039;&#039;&#039; Die Seminare werden beim CFO in Manila und in Cebu City angeboten. Die Adressen finden sich auf der Websit des CFO.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Termin:&#039;&#039;&#039; Termine bucht man online auf der Website des CFO. Ehepartner/Verlobte: Manila: [http://gcp-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment], Cebu City: [http://gcp-cebu-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment (Cebu Extension Office)]. Alle anderen: [https://cfo.ph/PDOS_Reservation/Register.aspx Reservation and Registration Online System for PDOS]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Seminar:&#039;&#039;&#039; Je nach Zielland wird man in ein entsprechendes Seminar eingeteilt. Das Seminar dauert 2 Stunden und zeichnet ein etwas überspitztes Bild von Gefahren im Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Interview:&#039;&#039;&#039; Für das Interview sind zahlreiche Nachweise vorzulegen, abhängig vom Zweck des Aufenthalts im Ausland. Allgemein ist laut der Website des CFO mitzubringen&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=2345:requirements-with-images&amp;amp;catid=110:frequently-asked-questions&amp;amp;Itemid=858 CFO - Requirements for attendance to the GCP]&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
* 2 gültige Ausweise und Kopien davon&lt;br /&gt;
* Falls verheiratet, die NSO-Heiratsurkunde oder lokale Heiratsurkunde und Kopie davon. Bei Heirat im Ausland die ausländische Heiratsurkunde und das Report of Marriage von der philippinischen Botschaft.&lt;br /&gt;
* Das ausgefüllte &amp;quot;Guidance and Counseling&amp;quot;-Formular (bekommt man sicherlich auch direkt beim Seminar)&lt;br /&gt;
Typische weitere Nachweise, falls man mit seinem Ehepartner im Ausland wohnen möchte, sind:&lt;br /&gt;
* Vom Ehepartner: Reisepass-Kopie inkl. Stempel von Einreisen auf die Philippinen, Wohnadresse, genaue Beschreibung des Berufs inkl. Adresse&lt;br /&gt;
* Name, Geburtsdatum und Adresse von Eltern und Geschwistern des Ehepartners&lt;br /&gt;
* Gemeinsame Bilder mit dem Ehepartner (mehrere ausgedruckte A4-Seiten sind abzugeben)&lt;br /&gt;
* Bereits vorliegende weitere Dokumente&lt;br /&gt;
Die Fragen und geforderten Nachweise beim Interview sind sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, dass der Partner telefonisch erreichbar ist, falls kurzfristig Rückfragen zu Detailinformationen bestehen. Anschließend erhält man eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Seminars.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In manchen Fällen werden Fragen für CFO-Mitarbeiter nicht zufriedenstellend beantwortet oder sind Nachweise nicht ausreichend, sodass man das Interview an einem anderen Tag wiederholen muss und neue Nachweise erbringen muss. Nach einer großen Medien-Kampagne zu diesem Problem 2013 und 2014 scheint sich die Situation verbessert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==CFO-Sticker==&lt;br /&gt;
Sobald man das Visum im Pass hat, muss man die CFO-Stelle erneut aufsuchen. Dazu benötigt man:&lt;br /&gt;
* Reisepass mit Visum&lt;br /&gt;
* Seminar-Nachweis über das PDOS-Seminar&lt;br /&gt;
* Ausgefülltes Formular (bekommt man normalerweise vor Ort, man kann es auch bereits vorab herunterladen und ausdrucken (Philippine-Based Filipino Emigrant Registration Form)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=1337&amp;amp;Itemid=813 CFO - Downloads]&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* 2 Passbilder 2x2 inches (werden nur teilweise verlangt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Laut Aussage des CFO ist es möglich, das Seminar in Cebu zu absolvieren und den Sticker in Manila abzuholen (und umgekehrt). Es finden sich auch zahlreiche Berichte, wonach das problemlos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28545</id>
		<title>CFO-Sticker</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28545"/>
		<updated>2015-11-03T21:53:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Pre-departure Orientation Seminar (PDOS) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Philippinische Staatsbürger benötigen zur Ausreise für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland einen Sticker vom CFO (Commission on Filipinos Overseas) im Pass. Andernfalls werden sie vom Zoll bedingungslos an der Ausreise/am Abflug von den Philippinen gehindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Website: [http://www.cfo.gov.ph/ CFO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Philippinische Staatsbürger, die nur Urlaub im Ausland machen, benötigen keinen derartigen Sticker, müssen aber gegebenenfalls andere Voraussetzungen erfüllen/nachweisen, um das Land verlassen zu dürfen. Auf der Website des CFO steht leider nicht ausdrücklich, dass Touristen davon ausgenommen sind, allerdings wird mehrfach erwähnt, dass es um Auswanderer (Emigrants) geht. In der Infobox links auf der Website findet sich die Liste &amp;quot;Emigrant - Fiancee/Spouse - J-1 Visa Holders - Au Pair&amp;quot;. Es wird jedoch von Fällen berichtet, in denen von der Immigration am Flughafen auch für Touristen ein CFO-Sticker verlangt wurde. In so einem Fall kann man nur auf bestehende Regulative insistieren und gegebenenfalls Vorgesetzte verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Diese Bestimmungen sind ausschließlich philippinische Gesetze und haben nichts mit ausländischen Behörden zu tun.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pre-departure Orientation Seminar (PDOS)==&lt;br /&gt;
Die philippinische Person muss zunächst ein Seminar beim CFO absolvieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Ehepartnern/Verlobten ist dies bereits vorab möglich (vor Beantragung oder Ausstellung des Visums). Bei allen anderen Personen erst, wenn das Visum im Pass ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf dauert im Allgemeinen einen ganzen Tag und erfordert zahlreiche Nachweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ort:&#039;&#039;&#039; Die Seminare werden beim CFO in Manila und in Cebu City angeboten. Die Adressen finden sich auf der Websit des CFO.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Termin:&#039;&#039;&#039; Termine bucht man online auf der Website des CFO. Ehepartner/Verlobte: Manila: [http://gcp-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment], Cebu City: [http://gcp-cebu-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment (Cebu Extension Office)]. Alle anderen: [https://cfo.ph/PDOS_Reservation/Register.aspx Reservation and Registration Online System for PDOS]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Seminar:&#039;&#039;&#039; Je nach Zielland wird man in ein entsprechendes Seminar eingeteilt. Das Seminar dauert 2 Stunden und zeichnet ein etwas überspitztes Bild von Gefahren im Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Interview:&#039;&#039;&#039; Für das Interview sind zahlreiche Nachweise vorzulegen, abhängig vom Zweck des Aufenthalts im Ausland. Allgemein ist laut der Website des CFO mitzubringen&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=2345:requirements-with-images&amp;amp;catid=110:frequently-asked-questions&amp;amp;Itemid=858 CFO - Requirements for attendance to the GCP]&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
* 2 gültige Ausweise und Kopien davon&lt;br /&gt;
* Falls verheiratet, die NSO-Heiratsurkunde oder lokale Heiratsurkunde und Kopie davon. Bei Heirat im Ausland die ausländische Heiratsurkunde und das Report of Marriage von der philippinischen Botschaft.&lt;br /&gt;
* Das ausgefüllte &amp;quot;Guidance and Counseling&amp;quot;-Formular (bekommt man sicherlich auch direkt beim Seminar)&lt;br /&gt;
Typische weitere Nachweise, falls man mit seinem Ehepartner im Ausland wohnen möchte, sind:&lt;br /&gt;
* Vom Ehepartner: Reisepass-Kopie inkl. Stempel von Einreisen auf die Philippinen, Wohnadresse, genaue Beschreibung des Berufs inkl. Adresse&lt;br /&gt;
* Name, Geburtsdatum und Adresse von Eltern und Geschwistern des Ehepartners&lt;br /&gt;
* Gemeinsame Bilder mit dem Ehepartner (mehrere ausgedruckte A4-Seiten sind abzugeben)&lt;br /&gt;
* Bereits vorliegende Dokumente (z.B. Kopie der Heiratsurkunde)&lt;br /&gt;
Die Fragen und geforderten Nachweise beim Interview sind sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, dass der Partner telefonisch erreichbar ist, falls kurzfristig Rückfragen zu Detailinformationen bestehen. Anschließend erhält man eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Seminars.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In manchen Fällen werden Fragen für CFO-Mitarbeiter nicht zufriedenstellend beantwortet oder sind Nachweise nicht ausreichend, sodass man das Interview an einem anderen Tag wiederholen muss und neue Nachweise erbringen muss. Nach einer großen Medien-Kampagne zu diesem Problem 2013 und 2014 scheint sich die Situation verbessert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==CFO-Sticker==&lt;br /&gt;
Sobald man das Visum im Pass hat, muss man die CFO-Stelle erneut aufsuchen. Dazu benötigt man:&lt;br /&gt;
* Reisepass mit Visum&lt;br /&gt;
* Seminar-Nachweis über das PDOS-Seminar&lt;br /&gt;
* Ausgefülltes Formular (bekommt man normalerweise vor Ort, man kann es auch bereits vorab herunterladen und ausdrucken (Philippine-Based Filipino Emigrant Registration Form)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=1337&amp;amp;Itemid=813 CFO - Downloads]&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* 2 Passbilder 2x2 inches (werden nur teilweise verlangt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Laut Aussage des CFO ist es möglich, das Seminar in Cebu zu absolvieren und den Sticker in Manila abzuholen (und umgekehrt). Es finden sich auch zahlreiche Berichte, wonach das problemlos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28544</id>
		<title>CFO-Sticker</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28544"/>
		<updated>2015-11-03T21:53:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Pre-departure Orientation Seminar (PDOS) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Philippinische Staatsbürger benötigen zur Ausreise für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland einen Sticker vom CFO (Commission on Filipinos Overseas) im Pass. Andernfalls werden sie vom Zoll bedingungslos an der Ausreise/am Abflug von den Philippinen gehindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Website: [http://www.cfo.gov.ph/ CFO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Philippinische Staatsbürger, die nur Urlaub im Ausland machen, benötigen keinen derartigen Sticker, müssen aber gegebenenfalls andere Voraussetzungen erfüllen/nachweisen, um das Land verlassen zu dürfen. Auf der Website des CFO steht leider nicht ausdrücklich, dass Touristen davon ausgenommen sind, allerdings wird mehrfach erwähnt, dass es um Auswanderer (Emigrants) geht. In der Infobox links auf der Website findet sich die Liste &amp;quot;Emigrant - Fiancee/Spouse - J-1 Visa Holders - Au Pair&amp;quot;. Es wird jedoch von Fällen berichtet, in denen von der Immigration am Flughafen auch für Touristen ein CFO-Sticker verlangt wurde. In so einem Fall kann man nur auf bestehende Regulative insistieren und gegebenenfalls Vorgesetzte verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Diese Bestimmungen sind ausschließlich philippinische Gesetze und haben nichts mit ausländischen Behörden zu tun.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pre-departure Orientation Seminar (PDOS)==&lt;br /&gt;
Die philippinische Person muss zunächst ein Seminar beim CFO absolvieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Ehepartnern/Verlobten ist dies bereits vorab möglich (vor Beantragung oder Ausstellung des Visums). Bei allen anderen Personen erst, wenn das Visum im Pass ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf dauert im Allgemeinen einen ganzen Tag und erfordert zahlreiche Nachweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ort:&#039;&#039;&#039; Die Seminare werden beim CFO in Manila und in Cebu City angeboten. Die Adressen finden sich auf der Websit des CFO.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Termin:&#039;&#039;&#039; Termine bucht man online auf der Website des CFO. Ehepartner/Verlobte: Manila: [http://gcp-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment], Cebu City: [http://gcp-cebu-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment (Cebu Extension Office)]. Alle anderen: [https://cfo.ph/PDOS_Reservation/Register.aspx Reservation and Registration Online System for PDOS]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Seminar:&#039;&#039;&#039; Je nach Zielland wird man in ein entsprechendes Seminar eingeteilt. Das Seminar dauert 2 Stunden und zeichnet ein etwas überspitztes Bild von Gefahren im Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Interview:&#039;&#039;&#039; Für das Interview sind zahlreiche Nachweise vorzulegen, abhängig vom Zweck des Aufenthalts im Ausland. Allgemein ist laut der Website des CFO mitzubringen (&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=2345:requirements-with-images&amp;amp;catid=110:frequently-asked-questions&amp;amp;Itemid=858 CFO - Requirements for attendance to the GCP]&amp;lt;/ref&amp;gt;):&lt;br /&gt;
* 2 gültige Ausweise und Kopien davon&lt;br /&gt;
* Falls verheiratet, die NSO-Heiratsurkunde oder lokale Heiratsurkunde und Kopie davon. Bei Heirat im Ausland die ausländische Heiratsurkunde und das Report of Marriage von der philippinischen Botschaft.&lt;br /&gt;
* Das ausgefüllte &amp;quot;Guidance and Counseling&amp;quot;-Formular (bekommt man sicherlich auch direkt beim Seminar)&lt;br /&gt;
Typische weitere Nachweise, falls man mit seinem Ehepartner im Ausland wohnen möchte, sind:&lt;br /&gt;
* Vom Ehepartner: Reisepass-Kopie inkl. Stempel von Einreisen auf die Philippinen, Wohnadresse, genaue Beschreibung des Berufs inkl. Adresse&lt;br /&gt;
* Name, Geburtsdatum und Adresse von Eltern und Geschwistern des Ehepartners&lt;br /&gt;
* Gemeinsame Bilder mit dem Ehepartner (mehrere ausgedruckte A4-Seiten sind abzugeben)&lt;br /&gt;
* Bereits vorliegende Dokumente (z.B. Kopie der Heiratsurkunde)&lt;br /&gt;
Die Fragen und geforderten Nachweise beim Interview sind sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, dass der Partner telefonisch erreichbar ist, falls kurzfristig Rückfragen zu Detailinformationen bestehen. Anschließend erhält man eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Seminars.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In manchen Fällen werden Fragen für CFO-Mitarbeiter nicht zufriedenstellend beantwortet oder sind Nachweise nicht ausreichend, sodass man das Interview an einem anderen Tag wiederholen muss und neue Nachweise erbringen muss. Nach einer großen Medien-Kampagne zu diesem Problem 2013 und 2014 scheint sich die Situation verbessert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==CFO-Sticker==&lt;br /&gt;
Sobald man das Visum im Pass hat, muss man die CFO-Stelle erneut aufsuchen. Dazu benötigt man:&lt;br /&gt;
* Reisepass mit Visum&lt;br /&gt;
* Seminar-Nachweis über das PDOS-Seminar&lt;br /&gt;
* Ausgefülltes Formular (bekommt man normalerweise vor Ort, man kann es auch bereits vorab herunterladen und ausdrucken (Philippine-Based Filipino Emigrant Registration Form)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=1337&amp;amp;Itemid=813 CFO - Downloads]&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* 2 Passbilder 2x2 inches (werden nur teilweise verlangt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Laut Aussage des CFO ist es möglich, das Seminar in Cebu zu absolvieren und den Sticker in Manila abzuholen (und umgekehrt). Es finden sich auch zahlreiche Berichte, wonach das problemlos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=CFO-Sticker&amp;diff=28543</id>
		<title>CFO-Sticker</title>
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		<updated>2015-11-03T21:51:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Pre-departure Orientation Seminar (PDOS) */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Philippinische Staatsbürger benötigen zur Ausreise für einen dauerhaften Aufenthalt im Ausland einen Sticker vom CFO (Commission on Filipinos Overseas) im Pass. Andernfalls werden sie vom Zoll bedingungslos an der Ausreise/am Abflug von den Philippinen gehindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Website: [http://www.cfo.gov.ph/ CFO]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Philippinische Staatsbürger, die nur Urlaub im Ausland machen, benötigen keinen derartigen Sticker, müssen aber gegebenenfalls andere Voraussetzungen erfüllen/nachweisen, um das Land verlassen zu dürfen. Auf der Website des CFO steht leider nicht ausdrücklich, dass Touristen davon ausgenommen sind, allerdings wird mehrfach erwähnt, dass es um Auswanderer (Emigrants) geht. In der Infobox links auf der Website findet sich die Liste &amp;quot;Emigrant - Fiancee/Spouse - J-1 Visa Holders - Au Pair&amp;quot;. Es wird jedoch von Fällen berichtet, in denen von der Immigration am Flughafen auch für Touristen ein CFO-Sticker verlangt wurde. In so einem Fall kann man nur auf bestehende Regulative insistieren und gegebenenfalls Vorgesetzte verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Diese Bestimmungen sind ausschließlich philippinische Gesetze und haben nichts mit ausländischen Behörden zu tun.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pre-departure Orientation Seminar (PDOS)==&lt;br /&gt;
Die philippinische Person muss zunächst ein Seminar beim CFO absolvieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Ehepartnern/Verlobten ist dies bereits vorab möglich (vor Beantragung oder Ausstellung des Visums). Bei allen anderen Personen erst, wenn das Visum im Pass ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ablauf dauert im Allgemeinen einen ganzen Tag und erfordert zahlreiche Nachweise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ort:&#039;&#039;&#039; Die Seminare werden beim CFO in Manila und in Cebu City angeboten. Die Adressen finden sich auf der Websit des CFO.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Termin:&#039;&#039;&#039; Termine bucht man online auf der Website des CFO. Ehepartner/Verlobte: Manila: [http://gcp-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment], Cebu City: [http://gcp-cebu-appointment.cfo.gov.ph/ GCP Online Appointment (Cebu Extension Office)]. Alle anderen: [https://cfo.ph/PDOS_Reservation/Register.aspx Reservation and Registration Online System for PDOS]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Seminar:&#039;&#039;&#039; Je nach Zielland wird man in ein entsprechendes Seminar eingeteilt. Das Seminar dauert 2 Stunden und zeichnet ein etwas überspitztes Bild von Gefahren im Ausland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Interview:&#039;&#039;&#039; Für das Interview sind zahlreiche Nachweise vorzulegen, abhängig vom Zweck des Aufenthalts im Ausland. Allgemein ist laut der Website des CFO mitzubringen ([http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=2345:requirements-with-images&amp;amp;catid=110:frequently-asked-questions&amp;amp;Itemid=858 CFO - Requirements for attendance to the GCP]):&lt;br /&gt;
* 2 gültige Ausweise und Kopien davon&lt;br /&gt;
* Falls verheiratet, die NSO-Heiratsurkunde oder lokale Heiratsurkunde und Kopie davon. Bei Heirat im Ausland die ausländische Heiratsurkunde und das Report of Marriage von der philippinischen Botschaft.&lt;br /&gt;
* Das ausgefüllte &amp;quot;Guidance and Counseling&amp;quot;-Formular (bekommt man sicherlich auch direkt beim Seminar)&lt;br /&gt;
Typische weitere Nachweise, falls man mit seinem Ehepartner im Ausland wohnen möchte, sind:&lt;br /&gt;
* Vom Ehepartner: Reisepass-Kopie inkl. Stempel von Einreisen auf die Philippinen, Wohnadresse, genaue Beschreibung des Berufs inkl. Adresse&lt;br /&gt;
* Name, Geburtsdatum und Adresse von Eltern und Geschwistern des Ehepartners&lt;br /&gt;
* Gemeinsame Bilder mit dem Ehepartner (mehrere ausgedruckte A4-Seiten sind abzugeben)&lt;br /&gt;
* Bereits vorliegende Dokumente (z.B. Kopie der Heiratsurkunde)&lt;br /&gt;
Die Fragen und geforderten Nachweise beim Interview sind sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich, dass der Partner telefonisch erreichbar ist, falls kurzfristig Rückfragen zu Detailinformationen bestehen. Anschließend erhält man eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Seminars.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In manchen Fällen werden Fragen für CFO-Mitarbeiter nicht zufriedenstellend beantwortet oder sind Nachweise nicht ausreichend, sodass man das Interview an einem anderen Tag wiederholen muss und neue Nachweise erbringen muss. Nach einer großen Medien-Kampagne zu diesem Problem 2013 und 2014 scheint sich die Situation verbessert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==CFO-Sticker==&lt;br /&gt;
Sobald man das Visum im Pass hat, muss man die CFO-Stelle erneut aufsuchen. Dazu benötigt man:&lt;br /&gt;
* Reisepass mit Visum&lt;br /&gt;
* Seminar-Nachweis über das PDOS-Seminar&lt;br /&gt;
* Ausgefülltes Formular (bekommt man normalerweise vor Ort, man kann es auch bereits vorab herunterladen und ausdrucken (Philippine-Based Filipino Emigrant Registration Form)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.cfo.gov.ph/index.php?option=com_content&amp;amp;view=article&amp;amp;id=1337&amp;amp;Itemid=813 CFO - Downloads]&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* 2 Passbilder 2x2 inches (werden nur teilweise verlangt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Laut Aussage des CFO ist es möglich, das Seminar in Cebu zu absolvieren und den Sticker in Manila abzuholen (und umgekehrt). Es finden sich auch zahlreiche Berichte, wonach das problemlos funktioniert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28542</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28542"/>
		<updated>2015-10-13T15:15:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28541</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28541"/>
		<updated>2015-10-13T15:14:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Unklare und fälschliche Informationen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28540</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28540"/>
		<updated>2015-10-13T15:12:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28539</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28539"/>
		<updated>2015-10-13T15:01:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, konnte nicht herausgefunden werden.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: &amp;quot;20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz&amp;quot;, &amp;quot;...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz&amp;quot;. Die Kosten sollten im Normalfall aber stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28538</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28538"/>
		<updated>2015-10-13T14:05:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Antragstellung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der Österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28537</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28537"/>
		<updated>2015-10-13T14:03:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Antragstellung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der Österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28536</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28536"/>
		<updated>2015-10-13T14:02:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Übersicht */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der Österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28535</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28535"/>
		<updated>2015-10-13T14:01:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Übersicht */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man nicht an dieses Dokument kommt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der Österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28534</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28534"/>
		<updated>2015-10-13T13:58:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Übersicht */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:&lt;br /&gt;
* Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.&lt;br /&gt;
* Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man nicht an dieses Dokument kommt.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der Österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28533</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28533"/>
		<updated>2015-10-13T13:48:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Kosten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Es ist zu beachten, dass Schengenvisa (=Touristenvisa) maximal drei Monate gültig sind. Es ist daher möglich, dass die Bewilligung des Aufenthaltstitels länger dauert als die Gültigkeit des Visums. In diesem Fall muss der philippinische Partner zum Ablauf des Visums ausreisen, auf die Bewilligung warten und dann ein Visum D beantragen, um wieder nach Österreich reisen zu können. Dies kann daher ein erheblicher Mehraufwand zu einer Antragstellung bei der österreichische Botschaft Manila sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Bezahlung:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
* Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente&lt;br /&gt;
* Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der Österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28532</id>
		<title>Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://philwiki.travelflo.net/index.php?title=Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)&amp;diff=28532"/>
		<updated>2015-10-12T20:33:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Trivial: /* Kosten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Achtung:&#039;&#039;&#039; Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übersicht==&lt;br /&gt;
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot;&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; - Antrag - Zuständige Stelle]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein &amp;quot;Nationales Visum D&amp;quot;, mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.&#039;&#039; &amp;lt;ref name=&amp;quot;zustaendige_stelle&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Es ist zu beachten, dass Schengenvisa (=Touristenvisa) maximal drei Monate gültig sind. Es ist daher möglich, dass die Bewilligung des Aufenthaltstitels länger dauert als die Gültigkeit des Visums. In diesem Fall muss der philippinische Partner zum Ablauf des Visums ausreisen, auf die Bewilligung warten und dann ein Visum D beantragen, um wieder nach Österreich reisen zu können. Dies kann daher ein erheblicher Mehraufwand zu einer Antragstellung bei der österreichische Botschaft Manila sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kosten==&lt;br /&gt;
Insgsamt fallen drei Arten an Kosten an:&lt;br /&gt;
* 120€ Pauschalgebühr laut Gebührengesetz (§14, &amp;quot;8 Einreise- und Aufenthaltstitel&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]&amp;lt;/ref&amp;gt;, davon sind 80€ bei Antragstellung und 40€ bei Abholung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz (&amp;quot;TARIFPOST 4 Beglaubigungen&amp;quot;, Stand 2015) &amp;lt;ref name=&amp;quot;konsulargebuehrengesetz&amp;quot;&amp;gt;[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Abschriften&amp;quot; von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz &amp;lt;ref name=&amp;quot;gebuehrengesetz&amp;quot; /&amp;gt; (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Beispiel:&#039;&#039;&#039; In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039; &#039;&#039;&#039;Bemerkung:&#039;&#039;&#039; Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ablauf (Überblick)==&lt;br /&gt;
# Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) &amp;lt;ref&amp;gt;[https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).&lt;br /&gt;
# Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.&lt;br /&gt;
# Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Vor der Ausreise ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.&lt;br /&gt;
# Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.&lt;br /&gt;
# In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Antragstellung==&lt;br /&gt;
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot; muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe [[#Checkliste_der_.C3.B6sterreichischen_Botschaft_.28fehlerhaft.21.29|Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)]]). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/ein-familienangehoerige.pdf Stadt Wien - Aufenthaltstitel &amp;quot;Familienangehöriger&amp;quot;]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden &amp;lt;ref&amp;gt;&#039;&#039;Bemerkt wird im Übrigen, dass  es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.&#039;&#039; (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Folgende Dokumente werden zur Antragstellung benötigt:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Ausgefülltes &#039;&#039;&#039;Antragsformular&#039;&#039;&#039; &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/Antragsformulare.aspx BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# 2 aktuelle &#039;&#039;&#039;Passfotos&#039;&#039;&#039;, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/Passport_Picture_01.pdf Austrian Embassy Manila - Passport Picture]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Geburtsurkunde&#039;&#039;&#039; des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;NBI Clearance&#039;&#039;&#039;, [[Beglaubigungen|beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot;]] und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Heiratsurkunde&#039;&#039;&#039;. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen &amp;quot;Department of Foreign Affairs&amp;quot; und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.&lt;br /&gt;
# Bestätigung über eine &#039;&#039;&#039;Prüfung A1 Deutsch&#039;&#039;&#039; des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.&lt;br /&gt;
# Kopie von allen Seiten des &#039;&#039;&#039;Reisepasses des Antragstellers&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# Kopie der Datenseite des &#039;&#039;&#039;Reisepasses vom österreichischen Ehepartner&#039;&#039;&#039; (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Meldezettel&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners&lt;br /&gt;
# Kopie vom &#039;&#039;&#039;Mietvertrag oder Grundbuchauszug&#039;&#039;&#039; vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: &amp;quot;Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft&amp;quot;)&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel)&#039;&#039;&#039; des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter [[Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich)]] (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.&#039;&#039;&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Vollmacht:&#039;&#039;&#039; Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Von allen Dokumenten werden 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels==&lt;br /&gt;
Sobald der  Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.&lt;br /&gt;
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Der Österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.&lt;br /&gt;
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beantragung des Visums D===&lt;br /&gt;
Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Krankenversicherung:&#039;&#039;&#039; Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/bmeia/media/Vertretungsbehoerden/Manila/List_of_Schengen_accredited_insurance_companies_in_the_Philippines.pdf List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines]&amp;lt;/ref&amp;gt;. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung &amp;quot;Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft&amp;quot;). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Flugreservierung:&#039;&#039;&#039; Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Antragstellung:&#039;&#039;&#039; Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D &amp;quot;binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht&amp;quot;. Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kosten:&#039;&#039;&#039; Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===CFO-Sticker===&lt;br /&gt;
Unbedingt ist das [[CFO-Sticker|PDOS-Seminar]] beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===&lt;br /&gt;
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:&lt;br /&gt;
* Meldezettel&lt;br /&gt;
* Mitversicherungsbestätigung&lt;br /&gt;
* Strafregisterauszug&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Strafregisterauszug:&#039;&#039;&#039; Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin &amp;quot;die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann&amp;quot;.&lt;br /&gt;
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila &amp;quot;bis zu 5 Wochen&amp;quot; dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Unklare und fälschliche Informationen==&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Übersetzungen:&#039;&#039;&#039; Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.manila.diplo.de/personenstand Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder schweizer Botschaft Manila &amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.eda.admin.ch/countries/philippines/en/home/services/uebersetzer.html Embassy of Switzerland  - Translators]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Haftungserklärung:&#039;&#039;&#039; Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Krankenversicherung&#039;&#039;&#039;, die &amp;quot;alle Risiken&amp;quot; abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.&lt;br /&gt;
#* Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.&lt;br /&gt;
#* Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.&lt;br /&gt;
#* Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.&lt;br /&gt;
# &#039;&#039;&#039;Kopien:&#039;&#039;&#039; In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)==&lt;br /&gt;
Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe [[Aufenthaltstitel_Familienangeh%C3%B6riger_(%C3%96sterreich)#Antragstellung|Antragstellung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* A Scheduled Appointment (https://appointment.bmeia.gv.at/?Office=Manila)&lt;br /&gt;
* Application Fee&lt;br /&gt;
* 2 passport size photos (with white background)&lt;br /&gt;
* Fee(s) for Legalization of Documents&lt;br /&gt;
* Application form (Familienangehöriger / Daueraufenthalt- Familienangehöriger)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport (ALL PAGES)&lt;br /&gt;
* Affidavit of liability by the person in Austria – Haftungserklärung, if applicable&lt;br /&gt;
* Birth Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* Marriage Certificate (Certified by Department of Foreign Affairs), if applicable&lt;br /&gt;
* NBI Clearance (Certified by Department of Foreign Affairs)&lt;br /&gt;
* German Translation of Birth Certificate&lt;br /&gt;
* German Translation of Marriage Certificate, if applicable&lt;br /&gt;
* German translation of NBI Clearance&lt;br /&gt;
* Travel and Health Insurance (valid for 6 months)&lt;br /&gt;
* Copy of Passport of Host in Austria (data page only)&lt;br /&gt;
* Copy of Residential registration of Host in Austria (Meldezettel or Bestätigung der Meldung)&lt;br /&gt;
* Copy of Residence Permit of Host in Austria (if Non-Austrian citizen)&lt;br /&gt;
* Proof of Financial Means / Proof of Income of Host (3 months prior to the Application date)&lt;br /&gt;
* Rental Agreement of Host in Austria (Mietvertrag or Grundbuchauszug)&lt;br /&gt;
* German Language Certificate Level A1, if applicable&lt;br /&gt;
* 2 sets of copies of all documents&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Referenzen==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Trivial</name></author>
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