Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel "Familienangehöriger": Unterschied zwischen den Versionen
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== Offener Brief == | == Offener Brief (September 2015) == | ||
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[travelflo] | [travelflo] | ||
Anhang: | '''Anhang:''' | ||
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<div style="display:inline-block; margin:10px;">[[Datei:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|100px|Checkliste zur Beantragung eines Aufenthaltstitels]]</div> | |||
<div style="display:inline-block; margin:10px;">[[Datei:Aufenthaltstitel-Abholung-Botschaft.jpg|100px|Begleitschreiben zur Abholung eines Aufenthaltstitels]]</div> | |||
<div style="display:inline-block; margin:10px;">+ vollständige E-Mail-Konversation</div> | |||
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== Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila == | == Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila == | ||
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Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert. | Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert. | ||
===09. | ===09.01.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila=== | ||
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'''Von: [travelflo]'''<br /> | '''Von: [travelflo]'''<br /> | ||
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===19.01.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo=== | |||
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'''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | '''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | ||
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'''Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger''' | '''Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel Familienangehöriger''' | ||
Anhang: Familienangehörige.pdf | Anhang: [[Medium:Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg|Familienangehörige.pdf]] | ||
Sehr geehrter Herr [travelflo], | Sehr geehrter Herr [travelflo], | ||
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind. | Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind. | ||
Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/ | Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html | ||
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben. | Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben. | ||
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===20.01.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila=== | |||
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'''Von: [travelflo]'''<br /> | '''Von: [travelflo]'''<br /> | ||
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===28. | ===28.01.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo=== | ||
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'''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | '''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | ||
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===31. | ===31.01.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila=== | ||
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'''Von: [travelflo]'''<br /> | '''Von: [travelflo]'''<br /> | ||
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===03. | ===03.02.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo=== | ||
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'''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | '''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | ||
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===24. | ===24.02.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila=== | ||
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'''Von: [travelflo]'''<br /> | '''Von: [travelflo]'''<br /> | ||
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===27.02.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo=== | |||
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'''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | '''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | ||
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===26. | ===26.05.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila=== | ||
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'''Von: [travelflo]'''<br /> | '''Von: [travelflo]'''<br /> | ||
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===01. | ===01.06.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo=== | ||
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'''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | '''Von: [Österreichische Botschaft Manila]'''<br /> | ||
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Mit besten Grüßen/Best regards,<br /> | Mit besten Grüßen/Best regards,<br /> | ||
[Österreichische Botschaft Manila] | [Österreichische Botschaft Manila] | ||
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== Antwort - Bundesministerium für Inneres (Oktober 2015) == | |||
<blockquote style="background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;"> | |||
Sehr geehrter Herr [travelflo] | |||
Sie haben sich am 07. September 2015 in einem offenen Brief betreffend Probleme bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ für Ihre Gattin im Wege der österreichischen Botschaft Manila, unter anderem an die Frau Bundesministerin für Inneres gewandt. | |||
Seitens der für Niederlassungs-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres kann dazu Folgendes mitgeteilt werden: | |||
Hinsichtlich der von Ihnen beschriebenen Fehlinformationen durch die österreichische Botschaft Manila wird auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres hingewiesen. | |||
Hinsichtlich der Vorgangsweise der für den Vollzug des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zuständigen Magistratsabteilung 35 konnten keine Mängel bzw. Fehlinformationen festgestellt werden. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Verfahrensdauer vom Zeitpunkt der Antragstellung, im Juni 2015, bis zur Anweisung, Ihrer Gattin ein Visum D zur Abholung des beantragten Aufenthaltstitels auszustellen, im August 2015, als durchaus kurz bezeichnet werden kann. Bemerkt wird im Übrigen, dass es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren. | |||
Mit freundlichen Grüßen<br /> | |||
[Mitarbeiterin Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen] | |||
</blockquote> | |||
== Antwort - Österreichische Botschaft Manila (Oktober 2015) == | |||
<blockquote style="background-color: #E0E0E0; border: solid thin grey; padding: 10px;"> | |||
Sehr geehrter Herr [travelflo], | |||
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben an Herrn Botschafter Dr. Müllner darf ich wie folgt festhalten: | |||
Wie aus dem von Ihnen vorgelegten Email-Austausch ersichtlich ist, war die Botschaft bemüht, | |||
alle Ihre Fragen im rechtlichen Rahmen so umfassend wie möglich zu beantworten. | |||
Ich darf um Verständnis ersuchen, dass die Beantwortung von antragsspezifischen Detailfragen - | |||
zu der Botschaft nicht vorliegenden Anträgen bzw. Antragsbeilagen - eine gewisse | |||
Herausforderung darstellt und zwangsläufig ein Potential für Fehlinterpretationen bietet. | |||
Es ist festzuhalten, dass die Kommunikation mit der Antragstellerin friktionsfrei verlief und es aus | |||
der Sicht der Botschaft weder bei der Beglaubigung der Dokumente, noch bei der Antragstellung | |||
für den Aufenthaltstitel bzw. der Ausstellung des Visums D Konfliktpunkte gab. | |||
Dennoch nehmen wir die von Ihnen aufgeworfenen Kritikpunkte sehr ernst und es ist | |||
bedauerlich, dass Sie die Leistung der Botschaft mangelhaft empfunden haben. | |||
Die Botschaft ist bemüht sowohl den Antragstellerinnen und Antragstellern vor Ort, als auch | |||
unseren Landsleuten den bestmöglichen Service und effiziente Erledigungen zu bieten. Ihre | |||
Anregungen nehmen wir gerne zum Anlass unsere Informations- und Servicequalität zu | |||
verbessern | |||
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. | |||
Mit besten Grüßen<br /> | |||
[Konsulin, Deputy Head of Mission] | |||
</blockquote> | </blockquote> |
Aktuelle Version vom 9. Juli 2017, 22:39 Uhr
Meine Frau (philippinische Staatsbürgerin) und ich (österreichischer Staatsbürger) hatten 2015 erhebliche Probleme bei der Beantragung eines österreichischen Aufenthaltstitels. Daher habe ich im September 2015 einen offenenen Brief an das österreichische Innen- und Außenministerium verfasst.
Keinesfalls geht es mir darum, die rechtlichen Grundlagen in Frage zu stellen. Was ich anprangere sind einerseits die nicht planbaren Behördenwege (stark schwankende Wartefristen, nach denen man aber relativ kurzfristig wieder nach Manila muss oder in Manila bleiben muss), andererseits die zahlreichen unvollständigen und falschen Auskünfte. Ich finde, Antragsteller haben das Recht, auf Nachfrage sämtliche Abläufe der Antragstellung transparent nachlesen zu können, um die Behördenwege optimal planen zu können und schlussendlich allen Behörden die erforderlichen Dokumente punktgenau liefern zu können.
Offener Brief (September 2015)
OFFENER BRIEF
An Herrn Bundesminister
Sebastian Kurz, Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
An Frau Bundesministerin
Mag.a Johanna Mikl-Leitner, Bundesministerin für Inneres
Kopie ergeht an
Dr. Josef Müllner, Österreichischer Botschafter in der Republik der Philippinen
Betrifft: Antragstellung Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien
Sehr geehrter Herr Bundesminister!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!Ich möchte Sie in einer Sache kontaktieren, die beide Ressorts, Außen- und Innenministerium gleichermaßen, betreffen. Ich bin Österreicher, habe in den vergangenen Jahren teilweise auf den Philippinen gelebt, derzeit wohnhaft in Österreich. Meine Frau, philippinische Staatsbürgerin, hat im Frühjahr 2015 einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ für Österreich beantragt. Die Antragstellung fand bei der österreichischen Botschaft Manila statt, Bearbeitung und Bewilligung bei der Behörde MA35 in Wien. Trotz schließlich erfolgreicher Bewilligung war die Antragstellung mit schwerwiegenden Problemen verbunden. Ein Dokument wurde sogar nicht akzeptiert, entgegen vorab eingeholter Information, sodass uns ein Schaden von mehreren hundert Euro entstanden ist.
Jeder einzelne der folgenden Punkte ist nicht akzeptabel. Allerdings zielt keine einzige der Kritiken darauf ab, bestehende Gesetze zu hintergehen, sondern betrifft lediglich die Informationen, Kommunikation und Handhabung durch österreichische Behörden.
Konkrete Probleme und Fehlinformationen
- Trotz mehrmaliger Anrufe und E-Mails habe ich von der österreichischen Botschaft Manila teils unzureichende und falsche Auskünfte erhalten. Sämtliche Falschinformationen werden auch nicht auf der im E-Mail vom 19.01.2015 verlinkten Website auf Help.GV.AT aufgelöst. Ebenso werden nur Gehaltsnachweise der letzten drei Monate gefordert, was unbedingt zu Nachforderungen durch die MA35 führen muss, da dies nicht den Regulativen zur Berechnung der Unterhaltsmittel entspricht. Darüber hinaus wurde zunächst per E-Mail Auskunft erteilt, wie die Haftungserklärung zu bringen ist. Erst in einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass eine Haftungserklärung für Ehepartner gar nicht notwendig ist. Die Korrespondenz findet sich anonymisiert als im Anhang. Sie endet sinngemäß damit, dass ich alle Dokumente aufliste und frage, ob dies korrekt und vollständig ist, worauf eine Botschaftsmitarbeiterin antwortet, das könne man erst bei Antragstellung beantworten. Meine Beschwerde wird schließlich so beantwortet, dass man auf Wunsch auch das fehlerhafte Dokument an die MA35 schicken könne.
- Bei einem Telefonat mit der MA35 am 20.04.2015 fühlte man sich "eigentlich nicht zuständig für Auskünfte", bevor der Aufenthaltstitel bei der Botschaft eingereicht ist.
- Zur Antragstellung wird ein Strafregisterauszug verlangt, der maximal 3 Monate alt sein darf (philippinisch: "NBI Clearance", nach philippinischem Recht 1 Jahr gültig, diese Dauer ist auch auf dem Dokument selbst vermerkt). Diese 3-Monats-Frist wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht von der Botschaft mitgeteilt, sodass man davon ausgehen können muss, dass die philippinische Gültigkeit von einem Jahr zum Tragen kommt.
- Laut dem Informationsblatt und der E-Mail-Korrespondenz ist zur Antragstellung eine "Alle Risiken abdeckende Krankenversicherung für 6 Monate" notwendig. Das ist schlicht falsch. Erst beim Telefonat mit der MA35 in Wien konnte ich klären, dass die Krankenversicherung erst zur Abholung des Aufenthaltstitels, aber nicht zur Antragstellung notwendig ist. Das ginge auch gar nicht, da bei Antragstellung nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag bewilligt wird.
- Nach Bewilligung des Aufenthaltstitels stellt die Botschaft ein Visum D aus, damit meine Frau nach Österreich reisen kann. Dabei ist ein offizielles Begleitschreiben (siehe Anhang) enthalten, welches zwei Falschinformationen enthält:
- Es wird 4-monatige private Krankenversicherung gefordert, was falsch ist. Wenn eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse vorgelegt wird, ist nur eine kurzfristige private Krankenversicherung zur Überbrückung notwendig.
- Laut Begleitschreiben sind bei Beantragung des Visums D 100€ zu bezahlen sind. Bei Antragstellung wird dann gesagt, dass das Visum D bei Ehepartnern kostenlos ist. Das ist zwar erfreulich, entbindet einen aber nicht, den entsprechenden Betrag in philippinischen Pesos vorab abgezählt in bar zu organisieren und mitzubringen (mit so viel Bargeld ist man in Manila üblicherweise nicht unterwegs).
- Meine Frau kam am 1.6.2015 punktgenau zu ihrem Termin um 13:20 zur österreichischen Botschaft, wurde vom Wachbeamten aber nicht hineingelassen, weil diese bereits voll mit Kunden war. Als sie die Botschaft schließlich verspätet betreten durfte, wurde sie am Schalter unfreundlich zurechtgewiesen, dass man sie aufgerufen hätte und sie nicht zu spät kommen solle.
- Bei der Nachreichung der NBI Clearance am 1.6.2015 wurden 3 Kopien verlangt, obwohl die Botschaft laut Informationsblatt ausdrücklich nur 2 Kopien verlangt (am 26.5. waren für alle anderen Dokumente ebenfalls 2 Kopien ausreichend). Die Schalterbeamtin akzeptierte die Nachreichung mit 2 Kopien erst nach längerer Diskussion.
- Bei Bewilligung des Aufenthaltstitels durch die MA35 wurde mitgeteilt, dass ein neuer Strafregisterauszug (maximal 3 Monate alt) zur Ausstellung des Aufenthaltstitels, notwendig ist. Diese Information ist nirgendwo verfügbar und kann vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht eingeholt werden. Dadurch wurden sämtliche Planungen unterminiert. Meine Frau ist schließlich mit Visum D nach Österreich gekommen, während eine Vertrauensperson in Manila den Strafregisterauszug prozessiert hat und uns nach Österreich nachgeschickt hat. Es ist unbedingt notwendig, diese Information bereits vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Bearbeitungsfristen für die Beglaubigung durch die Botschaft Manila zu garantieren, da die MA35 dieses Dokument in einem laufenden Antragsverfahren benötigt.
Die meisten Fehlinformationen führten glücklicherweise zu keinen Komplikationen, eine jedoch hatte schwerwiegende Auswirkungen.
- Die NBI Clearance war zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 4 Monate alt, sodass meine Frau eine weitere Woche in Manila bleiben musste, um eine aktuelle NBI Clearance inklusive Übersetzung und Beglaubigung durch das philippinische Außenministerium. Mit Hotel, Flug und kurzfristigem unbezahlten Urlaub insgesamt ein Schaden von gut 500€, zudem große Unannehmlichkeiten und Stress - aus meiner Sicht ausschließlich verschuldet durch mangelhafte Kommunikation der österreichischen Botschaft Manila (und nicht durch benötigte Dokumente an sich).
Allgemeine Prozedere
- Sämtliche Behördenwege bei der österreichischen Botschaft Manila sind persönlich zu absolvieren (teils können Dokumente mittels anderer Personen abgegeben und abgeholt werden). Dazu werden niemals konkrete Zeiträume genannt, in denen Beglaubigungen und Visa bearbeitet werden. Das heißt, Abholung und nächste Schritte finden praktisch immer auf Abruf statt. Darüber hinaus sind durchwegs Terminreservierungen erforderlich, die oft auf 4-5 Wochen (Anträge) und 1-2 Wochen (Beglaubigungen) ausgebucht sind. Allerdings sind die Philippinen groß und Personen aus anderen Provinzen benötigen einen Inlandsflug und Hotelaufenthalte in Manila. Garantierte Bearbeitungszeiträume wären daher unbedingt notwendig, um Reisen nach Manila gesichert planen zu können.
- Im Jänner 2015 wurde gesagt, die Beglaubigung von Dokumenten dauere „bis zu 5 Wochen“. Die Beglaubigung der NBI Clearance im August 2015 war bereits nach wenigen Tagen abgeschlossen. Das mag schön sein, ist dennoch nutzlos, da wir zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigterweise gar nicht mehr in Manila waren.
- Die österreichische Botschaft Manila verlangt zur Beantragung des Visums D eine Flugreservierung und eine gebuchte Reiseversicherung für ein genaues Datum, ohne einen Zeitraum zu garantieren, in dem das Visum ausgestellt wird. Informell wird gesagt, dass man "normalerweise binnen 2-3 Tagen ein D-Visum ausstellen kann". Es ist prinzipiell nicht tragbar, fixe Reisedaten ohne garantierte Bearbeitungszeiten zu fordern. Sinnvollerweise reisen Personen aus anderen Provinzen nach Manila, beantragen kurzfristig ein Visum D und reisen anschließend gleich weiter nach Österreich. Ohne garantierten Zeitraum zur Ausstellung wird dies jedoch zu einem Lotteriespiel.
- Für Heirat auf den Philippinen oder in Österreich wäre ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches zahlreiche abwechselnde(!) persönliche(!) Behördenwege und Termine bei der Botschaft in Manila und beim Standesamt in Wien erfordert und mehrere Monate(!) dauert. Zunächst ist ein Formular bei einem bestimmten Übersetzer in Manila auszufüllen und zu unterschreiben, danach sind Dokumente bei der österreichischen Botschaft Manila persönlich einzureichen und (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen, dann sind diese Dokumente persönlich in Österreich einzureichen, um das Ehefähigkeitszeugnis (nach unbekannter Zeit) wieder abzuholen. Jenes ist wiederum persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila einzureichen, um es (nach unbekannter Zeit) wieder persönlich abzuholen. Damit kann nun auf den Philippinen geheiratet werden.
- Heirat in Österreich mit vorab organisiertem Ehefähigkeitszeugnis ist möglich. Diese Option enthält jedoch die Falle, dass der Aufenthaltstitel zwar im Inland beantragt, aber kaum vor Ende des Visums ausgestellt werden kann, zudem bleibt das Problem der aktuellen philippinischen Strafregisterauszüge. Das heißt, der/die philippinische Partner/in müsste unbedingt auf die Philippinen zurückfliegen, auf den Bescheid warten, Visum D beantragen (mit allen Hindernissen, siehe oben), um erneut nach Österreich zu kommen. Das ist bösartig.
Insgesamt möchte ich sagen, dass es völlig in Ordnung ist, wenn zur Antragstellung zahlreiche Dokumente verlangt werden und diese eine Zeit lang geprüft werden. Allerdings ist die Besorgung dieser Dokumente auf den Philippinen sehr aufwändig und muss daher vom Antragsteller vorab geplant und erledigt werden. Daher sind diese Anforderungen auf Punkt und Strich genau zu kommunizieren. Statt dessen wird man in ein zeitliches und örtliches Ping-Pong-Spiel zwischen unterschiedlichen Behörden involviert, das man vorab nicht vorhersehen und planen kann. Ich erwarte allerdings, dass man als gewissenhafte Person den Antrag vollständig abgeben und auf deren Erledigung durch die Behörden warten kann, um schließlich problemlos nach Österreich einzureisen und den Aufenthaltstitel ausgestellt zu bekommen. Die aktuelle Handhabung birgt für den Antragsteller unzählige Fehlerquellen, ist sehr zeit- und kostenintensiv, erfordert oft lange Rücksprachen mit den Behörden (deren Zeit man gar nicht stehlen will), und sie raubt einem den letzten Nerv.
Diese Vorgangsweise ist mir auch deshalb so unverständlich, weil ich in meinem Leben bei sämtlichen bisherigen Kontakten mit anderen österreichischen Behörden stets sehr freundlich, kompetent und zielgerichtet bedient wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
[travelflo]Anhang:
Vollständige E-Mail-Kommunikation mit der österreichischen Botschaft Manila
Die vollständige E-Mail-Konversation ist anonymisiert.
09.01.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila
Von: [travelflo]
Gesendet: Freitag, 09. Jänner 2015
An: [Österreichische Botschaft Manila]
Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrte Dame oder Herr!
Ich bin österreichischer Staatsbürger und werde meine philippinische Freundin/Lebensgefährtin Anfang Februar in Hong Kong heiraten. Das heißt, wir bekommen dort eine Heiratsurkunde mit Apostille, die meines Wissens auch so vom österreichischen Staat akzeptiert wird. In der Folge wollen wir den Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen, damit sie mit mir in Österreich leben kann.
Die Situation ist so, dass ich derzeit in [Philippinen] lebe. [Nach der Heirat] werde ich aber wieder nach Österreich zurückgehen und [bei Firma …] arbeiten. Zudem besitze ich eine Eigentumswohnung in Wien, in der wir auch leben werden. Lebensunterhalt und Einkommen ist somit vorhanden und gesichert. Meine Freundin macht derzeit einen A1-Deutschkurs und wird voraussichtlich im März die Prüfung im Goethe-Institut in Manila ablegen.
Meine Fragen sind daher: 1. Wie läuft die Beantragung des Aufenthaltstitels ab und welche Dokumente sind dafür bei Antragstellung notwendig, welche können im Laufe des Verfahrens noch nachgereicht werden? 2. Ist es möglich bzw. sinnvoll, den Antrag noch vor der Heirat zu zu beginnen oder bestimmte Dokumente abzugeben oder bei der Botschaft vorstellig zu werden (weil ich da noch auf den Philippinen bin, ab […] lebe ich wieder in Österreich)?
Bei Rückfragen können Sie mich gerne unter dieser Email-Adresse […] oder unter meiner philippinischen Telefonnummer […] kontaktieren (ich hatte bei der Botschaft einmal eine andere Telefonnummer angegeben, musste diese aber aus technischen Problemen tauschen).
Mit freundlichen Grüßen,
[travelflo]
19.01.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo
Von: [Österreichische Botschaft Manila]
Gesendet: Montag, 19. Jänner 2015
An: [travelflo]
Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerAnhang: Familienangehörige.pdf
Sehr geehrter Herr [travelflo],
Nach der Heirat kann ihre Frau einen Antrag auf eine Aufenthaltstitel für Familienangehörige stellen. Im Anhang finden sie die Liste der Unterlagen die bei der Antragstellung vorzulegen sind. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf folgender Website: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html
Grundsätzlich sollte der Antrag auf den Philippinen gestellt werden. Als Familienangehörige hat ihre Frau allerdings das Recht den Antrag im Inland (Österreich ) zu stellen. In diesem Fall ist zu beachten, dass ihre Gattin eventuell nach Ablauf des Visums aus Österreich wieder ausreisen muss, sollte die Inlandbehörde noch keine Entscheidung getroffen haben.
Der Antrag wird von der österreichischen Botschaft angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und anschließend nach Österreich weitergeleitet, wo die zuständige Behörde eine Entscheidung trifft. Je nach Behörde ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Sollten bei der Antragstellung Unterlagen fehlen, wird ihrer Gattin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt, dem innerhalb einer Frist nachzukommen ist. Grundsätzlich sollte der Antrag so vollständig wie mögliche eingereicht werden. Da die Eheschließung die Grundlage für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehöriger darstellt, kann der Antrag nicht vor der Eheschließung eingebracht werden.
Sollten sie weitere Fragen habe steht ihnen das Team der österreichischen Botschaft Manila jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Österreichische Botschaft Manila]
20.01.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila
Von: [travelflo]
Gesendet: Dienstag, 20. Jänner 2015
An: [Österreichische Botschaft Manila]
Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrte Frau […]!
Danke für das Info-Blatt. Ein paar Sachen würde ich gerne für unseren Fall noch nachfragen, weil ich keine allgemeinen Infos dazu gefunden habe. Wir werden jedenfalls in Kürze in Hong Kong heiraten, danach wird meine zukünftige Frau bei der Botschaft Manila um den Aufenthaltstitel ansuchen, während ich inzwischen wieder nach Österreich zurückgehe.
1) Die Application Fee ist offensichtlich 100€ (=80€+20€) bei Antragstellung und 20€ bei Bewilligung. Wie teuer sind die Fee(s) for Legalization of Documents, damit man das Geld auch passend mitnehmen kann? Alles zahlbar bei Antragstellung in der österreichischen Botschaft in philippinischen Pesos, hoffe ich?
2) Wir bekommen bei Heirat in Hong Kong eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille. Die müsste dann (meiner Information nach) ohne weitere Übersetzungen oder Beglaubigungen akzeptiert werden. Stimmt das so?
3) Übersetzungen von Birth Certificate und NBI Clearance sind mir nicht ganz klar:
3a) Können die Übersetzungen schon vor der Beglaubigung durch das DFA gemacht werden oder muss die DFA-Beglaubigung mitübersetzt werden?
3b) Welche Übersetzer auf den Philippinen werden von Ihnen anerkannt? Wir würden die Übersetzungen gerne von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer, deutscher Honorarkonsul in Cebu City) machen lassen.
4) Muss die Haftungserklärung (wie gewünscht von einem Notar oder Gericht in Österreich beglaubigt) Original sein oder reicht eine Kopie? Ich will ja nicht Sachen um die Welt schicken, wenn's nicht sein muss.
5) Können das A1-Sprachzertifikat und die "Travel and Health Insurance" nachgereicht werden (nach Antragstellung aber natürlich noch vor Bewilligung)? Beides könnte im März, wenige Wochen nach Antragstellung, nachgereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
[travelflo]
28.01.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo
Von: [Österreichische Botschaft Manila]
Gesendet: Mittwoch, 28. Jänner 2015
An: [travelflo]
Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrter Herr [travelflo],
1. Die Konsularsgebühren für die Einbringung eines Aufenthaltstitels betragen 80 Euro (4.376 PHP, Jänner 2015). Die Konsularsgebühren für die Beglaubigung von Dokumenten betragen 40 Euro (2.188 PHP/Dokument/Jänner 2015). Alle Gebühren sind in philippinischen Peso, in bar, bei der Antragstellung zu bezahlen.
2. Die englische Heiratsurkunde aus Hongkong wird von der Österreichischen Botschaft Manila ohne Übersetzung akzeptiert, jedoch hat die Inlandsbehörde im Rahmen der Bearbeitung des Aufenthaltstitels grundsätzlich das Recht eine Übersetzung in die deutsche Amtssprache zu verlangen.
3. Ob Sie der Vollständigkeit halber die Beglaubigung des philippinischen Außenministeriums mit übersetzen lassen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Jedenfalls wird die Beibringung einer deutschsprachigen Übersetzung für den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels empfohlen, da w.o.e. die Inlandsbehörde das Recht hat, eine solche zu verlangen. An der Österreichischen Botschaft Manila sind keine Übersetzungsbüros akkreditiert, die Übersetzung muss von einem beeideten oder zertifizierten Übersetzer durchgeführt werden.
4. Die Haftungserklärung ist im Original und als Kopie vorzulegen.
5. Sollten bei der Antragstellung für einen Aufenthaltstitel Unterlagen fehlen, können diese innerhalb einer Frist nachgereicht werden. In diesem Fall wird der Antragstellerin ein Verbesserungsauftrag ausgehändigt. Bitte beachten sie, dass ausschließlich vollständige Anträge zur weiteren Bearbeitung nach Österreich geschickt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Österreichische Botschaft Manila]
31.01.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila
Von: [travelflo]
Gesendet: Samstag, 31. Jänner 2015
An: [Österreichische Botschaft Manila]
Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrte Frau […]!
Danke für die Information. Nach erneuter telefonischer Rücksprache mit Ihrer Kollegin am 29. Jänner, 10:37, hat sich soweit alles geklärt.
Wir werden im März einreichen, sobald wir alle notwendigen Dokumente vollständig haben, da eine frühere Einreichung mit fehlendem A1-Nachweis offenbar Zusatzaufwand für alle Beteiligten bedeutet, aber keinen zeitlichen Vorteil bringt. An Dokumenten bringen wir alle Requirements lt. dem PDF "Familienangehörige Checkliste" mit Ausnahme der Haftungserklärung, welche für Ehepartner nicht notwendig ist (laut Ihrer Kollegin). Birth Certificate und NBI Clearance mit Red Ribbon vom DFA und übersetzt von Dr. Franz Seidenschwarz (zertifizierter Übersetzer und deutscher Honorarkonsul). Das geht laut Ihrer Kollegin in Ordnung geht, da die österreichische Botschaft keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen hat. Gebühren von 80€ Application Fee plus 2x40€ für Legalization bar bei Antragstellung in Pesos (Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille muss ja nicht legalisiert werden). Wenn der Euro noch weiter abstürzt wird das noch richtig billig. Um "Travel and Health Insurance" werde ich mich Ende Februar kümmern, wenn ich wieder in Österreich bin und ggf. noch kurz rückfragen, ob das so passt.
Mit freundlichen Grüßen,
[travelflo]
03.02.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo
Von: [Österreichische Botschaft Manila]
Gesendet: Dienstag, 3. Februar 2015
An: [travelflo]
Betreff: Re: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrter Herr [travelflo],
Die Botschaft bestätigt den Erhält ihrer Email.
Mit freundlichen Grüßen,
[Österreichische Botschaft Manila]
24.02.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila
Von: [travelflo]
Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2015
An: [Österreichische Botschaft Manila]
Betreff: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrte Frau […]!
Wir hatten vor einigen Wochen Mailkontakt bezüglich Aufenthaltstitel meiner philippinischen Freundin. Mittlerweile sind wir verheiratet und stellen derzeit alle Dokumente zusammen. Ich entschuldige mich gleich vorab für das lange E-Mail und die vielen Fragen. Aber der Antrag ist für mich relativ komplex, daher versuche ich im Vorfeld alles abzuklären, damit der Antrag später reibungslos funktioniert.
Auf Basis des PDFs "Familienangehörige Checkliste" und unseren bisherigen Mailkontakt bereiten wir folgendes vor:
- 2 aktuelle Passfotos (weißer Hintergrund, nach Möglichkeit so wie für einen Reisepass)
- Gebühren: 80€ für den Antrag und je 40 Euro für Geburtsurkunde und NBI-Clearance (da Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nicht von Ihnen beglaubigt wird) = 160€ in Pesos (zu einem aktuellen Umrechnungskurs)
- Antragsformular [1]
- Kopie des Reisepasses (alle Seiten)
- Geburtsurkunde (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)
- NBI Clearance (übersetzt durch Dr. Seidenschwarz in Cebu, beglaubigt vom DFA)
- Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille
- Bestätigung über Versicherung (Travel and Health Insurance) [2]
- Meldezettel (von mir)
- Bestätigung über finanzielle Situation (Einkommensnachweise der letzten 3 Monate sowie ein Kontoauszug über meinen Kontostand)
- Grundbuchauszug (von mir) [3]
- Bestätigung über die A1-Deutschprüfung durch das Goethe-Institut Manila
- 2 Kopien aller oben erwähnten Dokumente?
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:
[1] Antragsformular: Beim Punkt I stehe ich etwas auf der Leitung. I.102: Sind das das Vermögen und/oder Barmittel meiner Frau? Muss der Betrag nachgewiesen werden? Wenn ja, wie? I.106: Meine Frau hat auf den Philippinen aktuell eine Arbeit und verdient Geld, wird in Österreich aber vermutlich eine Weile kein Einkommen haben, bis sie wieder Geld verdient. Ist hier ihr aktuelles Einkommen oder 0 einzutragen? I.2.: Unterhaltspflichtige Person in Österreich: Bin das ich?
[2] Krankenversicherung: Ich bin bei der WGKK versichert und werde versuchen, meine Frau bereits vor Antragstellung mitzuversichern. Ich hoffe das klappt, weil nach meinem Verständnis will die Krankenkasse nur nach Einreise versichern und die Behörde, dass zuerst die Krankenversicherung abgeschlossen wird. Ansonsten?
[3] Ich habe meine Wohnung in Wien im Jahr 2012 gekauft. Ich habe zwei Dokumente. Ist eines davon das benötigte Dokument? Oder wird etwas anderes benötigt?
- Dokument "Grundbuch Beschluss" vom Bezirksgericht […], welches besagt, dass die Wohnung auf mich übergeht (März 2012).
- Ausdruck "Grundstücksdatenbank - Ergebnis" (März 2012).
[4] Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten (inkl. der korrekten Dokumente zu den Fragen [1] bis [3]) den Antrag vollständig einreichen?
Mit freundlichen Grüßen,
[travelflo]
27.02.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo
Von: [Österreichische Botschaft Manila]
Gesendet: Freitag, 27. Februar 2015
An: [travelflo]
Betreff: WG: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrter Herr [travelflo],
grundsätzlich kann die Vollständigkeit des Antrages erst geprüft werden, wenn der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde. Detailfragen können bei der Antragstellung geklärt werden. Ausschlaggebend ist Ihr Einkommen in Österreich, alle Fragen beziehen sich auf den zukünftigen Aufenthalt Ihrer Frau in Österreich.
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist nachzuweisen, die Pflichtversicherungsanstalten machen eine Mitversicherung mitunter von einem mehrmonatigen legalen Aufenthalt abhängig.
Es ist ein aktuelle Grundbuchauszug vorzulegen oder ein Kaufvertrag für Ihre Wohnung.
Der gesamte Antrag (inkl. Formular und Beilagen) ist zweifach vorzulegen.Mit besten Grüßen/Best regards,
[Österreichische Botschaft Manila]
26.05.2015: travelflo → Österreichische Botschaft Manila
Von: [travelflo]
Gesendet: Dienstag, 26. Mai 2015
An: [Österreichische Botschaft Manila]
Betreff: Re: WG: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrte Damen/Herren der österreichischen Botschaft Manila!
Meine Frau […] war am 26.5.2015 auf der österreichischen Botschaft Manila, zur Beantragung eines Aufenthaltstitels "Familienangehöriger". Leider konnte sie den Antrag nicht vollständig einreichen, da ihre "NBI Clearance" bereits 5 Monate alt ist. Obwohl eine NBI Clearance für philippinische Behörden 1 Jahr Gültigkeit besitzt wurde mir selbst auf wiederholte Nachfrage nicht mitgeteilt, dass die österreichische Botschaft nur maximal 3 Monate alte Ausfertigungen akzeptiert.
Ich habe in den vergangenen Monaten mit der österreichischen Botschaft 2 Mal telefoniert und 3 E-Mails geschickt, um die notwendigen Dokumente abzuklären. Ich mache das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern eben um so etwas zu vermeiden. Vor allem in meiner letzten Mail "Fehlen noch irgendwelche Dokumente oder ist irgendetwas zu viel oder falsch? Oder können wir mit den aufgelisteten Dokumenten den Antrag vollständig einreichen?" ist es nicht mehr gerechtfertigt, zu antworten, das könne erst bei Antragstellung geklärt werden, wenn diese essentielle Information zur Gültigkeit der NBI Clearance nicht kommuniziert wird. Und letzten Endes müsste es auch im Interesse der Botschaft sein, wenn die Kunden alle Dokumente passend und fehlerfrei abgeben.
Wissen Sie eigentlich, was Sie damit anrichten? Meine Frau kommt aus […]. Sie muss ihren Rückflug verfallen lassen, einen neuen Flug buchen und eine weitere Woche in Manila bleiben, bis die NBI Clearance erneut ausgestellt, vom DFA beglaubigt und von einem Übersetzer übersetzt ist. Der ganze Aufwand kostet gut und gerne 10 000 bis 15 000 Pesos. Dazu kommt der Verdienstentgang meiner Frau, weil sie sich in ihrem Job kurzfristig freinehmen muss. […] Unter diesen Gesichtspunkten 10 000 bis 15 000 Pesos zum Fenster hinausschmeißen ist keine Kleinigkeit.
Ich bin von der österreichischen Botschaft Manila zutiefst und bitter enttäuscht.
Mit freundlichen Grüßen,
[travelflo]
01.06.2015: Österreichische Botschaft Manila → travelflo
Von: [Österreichische Botschaft Manila]
Gesendet: Montag, 01. Juni 2015
An: [travelflo]
Betreff: WG: WG: Beantragung Aufenthaltstitel FamilienangehörigerSehr geehrter Herr [travelflo],
es handelt sich hier um eine Information der Botschaft im Sinne der Inlandsbehörden, die über den Antrag zu entscheiden haben. Wenn die Antragstellerin darauf besteht, leiten wir den Antrag gerne mit der vorliegenden NBI Clearance weiter. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Inlandsbehörden üblicherweise Strafregisterauszüge, die älter als drei Monate sind, nicht akzeptieren.
Mit besten Grüßen/Best regards,
[Österreichische Botschaft Manila]
Antwort - Bundesministerium für Inneres (Oktober 2015)
Sehr geehrter Herr [travelflo]
Sie haben sich am 07. September 2015 in einem offenen Brief betreffend Probleme bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ für Ihre Gattin im Wege der österreichischen Botschaft Manila, unter anderem an die Frau Bundesministerin für Inneres gewandt.
Seitens der für Niederlassungs-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Inneres kann dazu Folgendes mitgeteilt werden:
Hinsichtlich der von Ihnen beschriebenen Fehlinformationen durch die österreichische Botschaft Manila wird auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres hingewiesen.
Hinsichtlich der Vorgangsweise der für den Vollzug des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zuständigen Magistratsabteilung 35 konnten keine Mängel bzw. Fehlinformationen festgestellt werden. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Verfahrensdauer vom Zeitpunkt der Antragstellung, im Juni 2015, bis zur Anweisung, Ihrer Gattin ein Visum D zur Abholung des beantragten Aufenthaltstitels auszustellen, im August 2015, als durchaus kurz bezeichnet werden kann. Bemerkt wird im Übrigen, dass es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
[Mitarbeiterin Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen]
Antwort - Österreichische Botschaft Manila (Oktober 2015)
Sehr geehrter Herr [travelflo],
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben an Herrn Botschafter Dr. Müllner darf ich wie folgt festhalten:
Wie aus dem von Ihnen vorgelegten Email-Austausch ersichtlich ist, war die Botschaft bemüht, alle Ihre Fragen im rechtlichen Rahmen so umfassend wie möglich zu beantworten. Ich darf um Verständnis ersuchen, dass die Beantwortung von antragsspezifischen Detailfragen - zu der Botschaft nicht vorliegenden Anträgen bzw. Antragsbeilagen - eine gewisse Herausforderung darstellt und zwangsläufig ein Potential für Fehlinterpretationen bietet.
Es ist festzuhalten, dass die Kommunikation mit der Antragstellerin friktionsfrei verlief und es aus der Sicht der Botschaft weder bei der Beglaubigung der Dokumente, noch bei der Antragstellung für den Aufenthaltstitel bzw. der Ausstellung des Visums D Konfliktpunkte gab.
Dennoch nehmen wir die von Ihnen aufgeworfenen Kritikpunkte sehr ernst und es ist bedauerlich, dass Sie die Leistung der Botschaft mangelhaft empfunden haben.
Die Botschaft ist bemüht sowohl den Antragstellerinnen und Antragstellern vor Ort, als auch unseren Landsleuten den bestmöglichen Service und effiziente Erledigungen zu bieten. Ihre Anregungen nehmen wir gerne zum Anlass unsere Informations- und Servicequalität zu verbessern
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
[Konsulin, Deputy Head of Mission]