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Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)

440 Bytes hinzugefügt, 22:33, 12. Okt. 2015
Kosten
Insgsamt fallen drei Arten an Kosten an:
* 120€ Pauschalgebühr laut Gebührengesetz (§14, "8 Einreise- und Aufenthaltstitel", Stand 2015) <ref name="gebuehrengesetz">[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]</ref>, davon sind 80€ bei Antragstellung und 40€ bei Abholung zu bezahlen.
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz ("TARIFPOST 4 Beglaubigungen", Stand 2015) <ref name="konsulargebuehrengesetz">[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]</ref>. Zu beglaubigen sind : Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).* "Abschriften" von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz <ref name="gebuehrengesetz" /> (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkundeje 14, 30€ und NBI Clearanceje 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).
''Unfertig'''Beispiel: Beglaubigung von 2 oder ''' In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3 Dokumenten durch der österreichischen Botschaft Manila zu je *40€, "Abschriften" von mehreren Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz (in einem konkreten Fall waren das = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,2020€ +2*14,3030€ =43€, Abweichungen von der Zahl der Dokumente sind sicherlich möglich) also gesamt 283€ betragen. Das heißt, in '' '' '''Bemerkung:''' Heiratsurkunden aus einem beispielhaften Fall könnten 120 + 3*40 + 43 = 283€ an Gebühren zu erwarten sein anderen Land (Abweichungen sind jedoch möglichbeispielsweise Hong Kong)müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.''
==Ablauf (Überblick)==
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