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Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)

1.013 Bytes hinzugefügt, 17:01, 13. Okt. 2015
Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels
# Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.
# Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.
# Der Österreichische österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.
# Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO
# Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden.
 
'' '''Bemerkung:''' Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, konnte nicht herausgefunden werden.''
 
'' '''Bemerkung:''' Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: "20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz", "20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz", "...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz". Die Kosten sollten im Normalfall aber stimmen.
===Beantragung des Visums D===
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