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Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)

143 Bytes hinzugefügt, 15:58, 13. Okt. 2015
Übersicht
'' '''Bemerkung:''' Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.'' <ref name="zustaendige_stelle" />
'' '''Bemerkung:''' Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden <ref>[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]</ref>. Es Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:* Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist zu beachten, dass Schengenvisa (=Touristenvisawas mehrere Monate dauern kann) maximal drei Monate gültig sind. Es ist daher möglich, dass die Bewilligung des Aufenthaltstitels länger dauert als die Gültigkeit des Visums. In diesem Fall muss der philippinische Partner zum Ablauf des Visums unbedingt ausreisen, und auf die Bewilligung warten und dann den Philippinen ein neues Visum D beantragen, um wieder nach Österreich reisen zu könnenmit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Dies * Zur Abholung kann daher ein erheblicher Mehraufwand zu einer Antragstellung bei neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der österreichische Botschaft Manila seingesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man nicht an dieses Dokument kommt.''
==Kosten==
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