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Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)

36 Bytes hinzugefügt, 16:02, 13. Okt. 2015
Übersicht
'' '''Bemerkung:''' Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden <ref>[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]</ref>. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:''
* ''Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.''
* ''Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht an dieses Dokument kommtmehr fristgerecht beschaffen kann.''
==Kosten==
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