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Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)

105 Bytes hinzugefügt, 17:15, 13. Okt. 2015
Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich
===Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich===
Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben und den Aufenthaltstitel abholen. Dazu ist mitzubringen:
* Meldezettel
* Mitversicherungsbestätigung
'''Strafregisterauszug:''' Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin "die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann".
Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und [[Beglaubigungen|vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt]] werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila "bis zu 5 Wochen" dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.
 
Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.
==Unklare und fälschliche Informationen==
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