Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)

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Dieser Artikel beschreibt den Ablauf der erstmaligen Beantragung eines Aufenthaltstitel für philippinische Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern oder Einwohnern. Stand: Juli 2015.

Achtung: Bei anderen Konstellationen als philippinischen Ehepartnern sind unter Umständen abweichende Prozedere zu erwarten.

Übersicht

Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). [1]. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein "Nationales Visum D", mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.

Bemerkung: Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen. [1]

Bemerkung: Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden [2]. Das kann allerdings enorme Probleme verursachen:

  • Falls das Visum abläuft bevor der Aufenthaltstitel ausgestellt ist (was mehrere Monate dauern kann), muss der philippinische Partner unbedingt ausreisen und auf den Philippinen ein neues Visum beantragen, mit dem schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann.
  • Zur Abholung kann ein neuer, aktueller Strafregisterauszug (=NBI Clearance) nachgefordert werden. So etwas kann auf den Philippinen aber nur persönlich beantragt werden. Wenn man dann bereits in Österreich ist, besteht die Gefahr, dass der gesamte Antrag dadurch ungültig wird, weil man diesen Strafregisterauszug nicht mehr fristgerecht beschaffen kann.

Kosten

Insgesamt fallen drei Arten an Kosten an:

  • 100€ Gebühr und 20€ für Abnahme der erforderlichen erkennungsdienstlichen Daten (=Fingerabdrücke, Foto) laut Gebührengesetz (§14, "8 Einreise- und Aufenthaltstitel", Stand 2015) [3].
  • Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz ("TARIFPOST 4 Beglaubigungen", Stand 2015) [4]. Zu beglaubigen sind: Heiratsurkunde (falls eine philippinische Heiratsurkunde), Geburtsurkunde und NBI Clearance (wird unter Umständen 2x benötigt).
  • "Abschriften" von Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz [3] (in einem beispielhaften Fall Heiratsurkunde, Geburtsurkunde je 14,30€ und NBI Clearance je 7,20€; ob diese Zuordnung immer so zutrifft kann hier nicht garantiert werden).

Bezahlung:

  • Bei Antragstellung: 80€ für den Aufenthaltstitel plus Kosten für Beglaubigungen der entsprechenden Dokumente
  • Bei Bewilligung: Restliche 40€ für den Aufenthaltstitel plus Gebühren für Abschriften

Beispiel: In einem beispielhaften Fall könnten die Kosten nach Heirat auf den Philippinen 120€ Pauschalgebühr, 3*40€ = 120€ für Urkunden-Beglaubigung und 2*7,20€ + 2*14,30€ = 43€, also gesamt 283€ betragen.

Bemerkung: Heiratsurkunden aus einem anderen Land (beispielsweise Hong Kong) müssen ebenfalls beglaubigt werden. Wie das geschieht ist abhängig vom jeweiligen Land, das könnte beispielsweise mittels Apostille oder über die dortige österreichische Botschaft geschehen.

Ablauf (Überblick)

  1. Die erforderlichen Dokumente und Kopien werden persönlich zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular bei der österreichischen Botschaft Manila eingereicht und die Gebühren werden in bar bezahlt. Dazu ist unbedingt ein Termin erforderlich (online Terminreservierung) [5]. Achtung: Termine sind häufig mehrere Wochen im voraus ausgebucht, man sollte daher möglichst frühzeitig reservieren.
  2. Die österreichische Botschaft Manila beglaubigt die DFA-beglaubigten Dokumente und leitet den Antrag danach an die zuständige Behörde in Österreich weiter. Dies dauert mehrere Wochen (möglicherweise auch 5 Wochen und länger).
  3. Die österreichische Behörde prüft den Antrag. Dies kann, insbesondere bei der MA35 in Wien, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informell ist auf Berichten im Internet zu lesen, dass es bei der MA35 oft 2 Monate dauert, falls keine Dokumente nachgefordert werden müssen.
  4. Sobald der Antrag bewilligt ist, wird die österreichische Botschaft Manila benachrichtigt, ein Visum D für den Antragsteller auszustellen. Gleichzeitig wird der österreichische Partner informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu ein neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance) benötigt wird.
  5. Vor der Ausreise ist das PDOS-Seminar beim CFO (Commission on Filipinos Overseas) zu absolvieren und nach Visums-Erteilung der CFO-Sticker abzuholen.
  6. Der Antragsteller muss binnen 3 Monaten ein Visum D persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragen um damit nach Österreich zu reisen. Zum Visa-Antrag muss er eine Krankenversicherung vorlegen. Gleichzeitig ist eine neuer Strafregisterauszug (NBI Clearance, übersetzt und beglaubigt) zu beschaffen.
  7. In Österreich muss der Antragsteller auf der österreichischen Behörde Fingerabdrücke abgeben und bekommt danach unter Vorlage von Krankenversicherung und Strafregisterauszug den Aufenthaltstitel ausgestellt.

Antragstellung

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" muss persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila gestellt werden. Dazu ist eine Terminreservierung notwendig (online, häufig 1 Monat ausgebucht). Der philippinische Ehepartner wird im folgenden als Antragsteller bezeichnet.

Zur Antragstellung werden einige Dokumente benötigt. Die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien geben leider teils falsche und unvollständige Auskünfte (siehe Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)). Die Stadt Wien hat eine genauere Liste auf ihrer Website [6]. Das österreichische Innenministerium empfiehlt, sich nicht auf Informationen der Botschaft zu verlassen, sondern vorab die zuständige Stelle im Inland zu kontaktieren (also MA35, Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft), welche Dokumente genau benötigt werden [7].

Folgende Dokumente werden zur Antragstellung bei der österreichischen Botschaft Manila benötigt:

  1. Ausgefülltes Antragsformular [8]
  2. 2 aktuelle Passfotos, entsprechend den EU-Passbild-Kriterien (mindestens 38x48mm, weißer Hintergrund, Augenabstand mindestens 10mm)[9]
  3. Geburtsurkunde des Antragstellers, beglaubigt vom philippinischen "Department of Foreign Affairs" und mit deutscher Übersetzung.
  4. NBI Clearance, beglaubigt vom philippinischen "Department of Foreign Affairs" und mit deutscher Übersetzung. Achtung: Die NBI Clearance darf zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal drei Monate alt sein, was häufig aber nicht mitgeteilt wird und bei Antragstellung zu Problemen führen kann.
  5. Heiratsurkunde. Falls eine philippinische Heiratsurkunde, beglaubigt vom philippinischen "Department of Foreign Affairs" und mit deutscher Übersetzung. Bei Heiratsurkunden aus anderen Staaten ist eine etwaige Beglaubigung und Übersetzung jedenfalls zu abzuklären. Bei einer Heiratsurkunde aus Hong Kong reicht beispielsweise eine Apostille als Beglaubigung, Übersetzung wird gewöhnlich nicht verlangt.
  6. Bestätigung über eine Prüfung A1 Deutsch des Antragstellers. In Spezialfällen werden bei bestehenden Deutschkenntnissen auch alternative Nachweise akzeptiert. Achtung: Laut dem Informationsblatt der Stadt Wien darf der Nachweis nicht älter als 1 Jahr sein, was durch die Botschaft ebenfalls nicht mitgeteilt wird.
  7. Kopie von allen Seiten des Reisepasses des Antragstellers
  8. Kopie der Datenseite des Reisepasses vom österreichischen Ehepartner (das heißt, nur die Seite mit dem Foto und den Daten)
  9. Kopie vom Meldezettel des österreichischen Ehepartners
  10. Kopie vom Mietvertrag oder Grundbuchauszug vom Wohnsitz des österreichischen Ehepartners (wörtlich: "Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft")
  11. Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt (Unterhaltsmittel) des österreichischen Ehepartners. Oft sollten das Nachweise der vergangenen 3 Monate (z.b. durch Bestätigungen, Zahlungsbelege) zu Einkommen, Miete, Betriebskosten, Kredite, und Unterhaltszahlungen ausreichend sein. Details zu Nachweisen, Regelungen und Berechnungen finden sich unter Gesicherter Lebensunterhalt (Österreich) (insbesondere in der verlinkten Broschüre). Gegebenenfalls werden von der Behörde weitere Nachweise nachgefordert. Darüber hinaus verlangt die österreichische Behörde oft eine Auskunft des Kreditschutzverbands.
  12. Falls der andere Ehepartner nur in Österreich wohnt, aber nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt: Kopie des Aufenthaltstitels für Österreich.
  13. Kosten: 80€ für die Beantragung, zusätzlich 40€ pro Überbeglaubigung (jedes Dokument mit DFA-Beglaubigung muss noch einmal durch die österreichische Botschaft beglaubigt werden, also Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde). Zahlbar in bar philippinischen Pesos zu einem aktuellen Umrechnungskurs.
  14. Vollmacht: Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, eine Vollmacht mitzugeben, damit der österreichische Partner alle Behördenwege für den Antragsteller im Rahmen des Antrags auf den Aufenthaltstitel erledigen kann (Nachreichungen, Nachfragen, etc.). Die Vollmacht ist formlos und muss von von beiden Partnern unterschrieben werden (Vorlagen für Vollmachten finden sich im Internet).

Von allen Dokumenten werden laut Informationsblatt 2 Kopien benötigt (wobei nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, was als Dokument und was bereits als Kopie zählt).

Bemerkung: In einem Fall wurden vor Ort jedoch 3 Kopien von Dokumenten verlangt, der Antrag mit 2 Kopien wurde erst nach längerer Diskussion und vehementem Verweis auf das Informationsblatt akzeptiert.

Bewilligung und Abholung des Aufenthaltstitels

Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, beginnen weitere Prozedere:

  1. Die österreichische Botschaft wird von der österreichischen Behörde angewiesen, dem Antragsteller ein Visum D auszustellen.
  2. Die österreichische Botschaft Manila informiert den Antragsteller per E-Mail, ein Visum D zu beantragen und dass dazu eine private Krankenversicherung benötigt wird.
  3. Der österreichische Partner wird informiert, dass der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann und dass dazu eine Mitversicherung und ein neuer Strafregisterauszug benötigt wird.
  4. Zur Ausreise benötigt der philippinische Partner einen Sticker vom CFO
  5. Danach muss der Aufenthaltstitel persönlich von der österreichischen Behörde abgeholt werden (unter Umständen erst nach persönlicher Vorsprache und mit Verzögerung von mehreren Wochen).

Bemerkung: Bei der MA35 muss der philippinische Partner zuerst bei der MA35 persönlich vorsprechen, danach wird die Ausstellung in die Wege geleitet, danach erhält man eine Rechnung über den ausstehenden Betrag und einen Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels. Insgesamt dauert es von der persönlichen Vorsprache bis zur Abholung etwa 4-5 Wochen (mündliche Aussage der MA35). Ob diese persönliche Vorsprache immer und bei jeder Behörde notwendig ist, oder ob ein Aufenthaltstitel auch direkt nach Einreise bereits abgeholt werden kann, konnte nicht herausgefunden werden.

Beantragung des Visums D

Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt.

Krankenversicherung: Es wird eine private Krankenversicherung für 4 Monate gefordert, die den Voraussetzungen für ein Schengen-Visum entspricht. Alle großen österreichischen Versicherungen bieten solche Krankenversicherungen an. Auf der Website der österreichischen Botschaft Manila findet sich eine Liste an philippinischen Versicherungen, die ebenfalls geeignete Krankenversicherungen im Angebot haben [10]. Im Allgemeinen wird der philippinische Partner jedoch mit dem österreichischen Partner mitversichert, sobald er in Österreich ist. Informell wird gesagt: Eine Bestätigung der österreichischen Krankenkasse über voraussichtliche Mitversicherung wird ebenfalls akzeptiert (bei der Wiener GKK heißt diese Bestätigung "Voraussichtliche Angehörigeneigenschaft"). Mit so einer Bestätigung wird dennoch eine private Krankenversicherung über die ersten 2 Wochen gefordert.

Flugreservierung: Reisebüros und Fluglinien können Flüge für 2 oder 3 Tage reservieren. Bei Fluglinien ist das kostenlos, philippinische Reisebüros verlangen oft einen geringen Unkostenbeitrag (beispielsweise 100 oder 200 Pesos). Die Flugreservierung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein und soll die gewünschten Flugdaten enthalten, zu denen das Visum ausgestellt wird. Alternativ kann man auch bereits einen Flug buchen.

Antragstellung: Antragstellung und Abholung sind persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila zu erledigen (keine Terminreservierung notwendig). Zu Antragstellung werden sowohl Flugdaten als auch gebuchte Krankenversicherung gefordert, ohne eine Bearbeitungszeit für das Visum zu garantieren. Informell wird gesagt, dass ein Visum D "binnen 2-3 Tagen ausgestellt werden kann, sofern alles glatt geht". Das heißt, entweder beantragt man das Visum sehr frühzeitig oder man muss nach Bewilligung sehr kurzfristig einen Flug buchen.

Kosten: Im Schreiben der Botschaft werden Kosten von 100 Euro genannt, zahlbar zu einem aktuellen Umrechnugnskurs in philippinischen Peso. Bei Antragstellung wird dann jedoch mitgeteilt, dass das Visum D für Ehepartner kostenlos ist.

CFO-Sticker

Unbedingt ist das PDOS-Seminar beim CFO rechtzeitig zu besuchen und, sobald das Visum im Pass ist, der Sticker abzuholen. Andernfalls darf man die Philippinen nicht verlassen. Diese Prozedur ist ein philippinisches Gesetz und hat mit österreichischen oder deutschen Behörden gar nichts zu tun. Ein erteiltes Visum berechtigt zur Einreise in ein bestimmtes Land, aber nicht zur Ausreise aus den Philippinen.

Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich

Der Antragsteller muss persönlich auf der österreichischen Behörde vorsprechen und Fingerabdrücke abgeben. Dazu ist mitzubringen:

  • Meldezettel
  • Mitversicherungsbestätigung
  • Strafregisterauszug

Strafregisterauszug: Die Information, dass ein neuer Strafregisterauszug zur Abholung des Aufenthaltstitels benötigt wird, wird erst mitgeteilt, wenn der Antrag bewilligt ist und der Aufenthaltstitel abgeholt werden kann. Davor hat man keine Möglichkeit, an diese essentielle Information zu gelangen. Der Strafregisterauszug darf maximal 3 Monate alt sein. Selbst wenn der vorliegende Strafregisterauszug (von der Antragstellung) noch keine drei Monate alt ist, wird ein neuer benötigt, weil nach Aussage einer Mitarbeiterin "die Karte für den Aufenthaltstitel mit Sicherheit nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann". Der Strafregisterauszug ist die NBI Clearance, dazu eine deutsche Übersetzung und vom DFA und der österreichischen Botschaft Manila beglaubigt werden. Man beachte, dass die Beglaubigung der österreichischen Botschaft Manila "bis zu 5 Wochen" dauern kann (laut Aussage von Botschaftsmitarbeitern). Die österreichische Botschaft versendet das Dokument nicht, sondern es muss wieder persönlich (selbst oder von einer anderen Person) abgeholt werden. Insgesamt kann die 3-Monats-Frist relativ knapp werden, bis man den Strafregisterauszug schließlich in Österreich vorlegen kann. Da hilft nur straffe Planung.

Einige Wochen danach und nach Bezahlung der restlichen Gebühren kann schließlich der Aufenthaltstitel abgeholt werden.

Unklare und fälschliche Informationen

  1. Übersetzungen: Geburtsurkunde, NBI Clearance und ggf. Heiratsurkunde müssen von einem Übersetzer auf deutsch übersetzt werden. Die österreichische Botschaft hat allerdings keine akkreditierten Übersetzer auf den Philippinen. Es empfiehlt sich, akkreditierte Übersetzer der deutschen Botschaft Manila [11] oder schweizer Botschaft Manila [12] zu verwenden. Ob andere Übersetzer ebenfalls problemlos akzeptiert werden oder ob man mit einer willkürlichen Zurückweisung rechnen muss, ist nicht bekannt und wird durch die österreichische Botschaft nicht zufriedenstellend beantwortet.
  2. Haftungserklärung: Eine Haftungserklärung ist bei Ehepartnern nicht notwendig, weil die gegenseitige Haftung ohnehin gegeben ist.
  3. Krankenversicherung, die "alle Risiken" abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist: Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist keine Krankenversicherung nachzuweisen. Dies ist auch noch gar nicht möglich, weil nicht bekannt ist, zu welchem Datum der Antrag schließlich bewilligt wird. Eine entsprechende Krankenversicherung ist erst bei Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich notwendig.
    • Als Krankenversicherung kommen sowohl touristische Krankenversicherungen (von den großen österreichischen Versicherungsgesellschaften angeboten) sowie Selbst- oder Mitversicherung bei einer österreichischen Sozialversicherung (GKK, SVA, BVA, etc.) in Frage.
    • Es empfiehlt sich, bei Antragstellung anzugeben, welche Krankenversicherung geplant ist. Bei geplanter Mitversicherung mit dem österreichischen Ehepartner kann ein Versicherungsdatenauszug ein brauchbarer Nachweis über eine bestehende Versicherung sein.
    • Es ist noch zu erfragen, ob bei Abholung des Visums D von der österreichischen Botschaft Manila bereits eine Krankenversicherung erfordert wird.
  4. Kopien: In einem Fall wurden drei Kopien der Dokumente verlangt, erst nach längerer Diskussion wurde der Antrag schließlich mit zwei Kopien akzeptiert.
  5. Kosten: Auf der Rechnung der MA35 werden die restlichen 40€ als Verwaltungsabgabe und die Abschriften als Gebühr laut Gebührengesetz bezeichnet. Korrekterweise müsste da stehen: "20€ restliche Gebühren laut Gebührengesetz", "20€ Personalisierungskosten laut Gebührengesetz", "...€ Abschriften von Dokumenten laut Gebührengesetz". Die Rechnung ist für Antragsteller daher nicht nachvollziehbar. Die Kosten sollten im Normalfall aber trotzdem stimmen.

Checkliste der österreichischen Botschaft (fehlerhaft!)

Diese unvollständige und fehlerhafte Checkiste von der österreichischen Botschaft ohne weitere Erklärungen herausgegeben. Die Richtigstellungen dazu finden sich oben (siehe Antragstellung).

Aufenthaltstitel-Checkliste-Botschaft.jpg

Referenzen

  1. 1,0 1,1 HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" - Antrag - Zuständige Stelle
  2. HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich
  3. 3,0 3,1 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957
  4. RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992
  5. Österreichische Botschaft Manila - Terminreservierung
  6. wien.gv.at - Checkliste Antrag Familienangehöriger ("Familienangehörige von Österreichern", nicht alle Sprachen verfügbar). Bemerkung 11/2016: Die Liste ist von der Website der Stadt Wien verschwunden, entsprechende Informationen sind aktuell nicht mehr auffindbar.
  7. Bemerkt wird im Übrigen, dass es vor dem Hintergrund, dass nicht die ÖB Manila über den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu entscheiden hat, sondern die nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständige Behörde erster Instanz nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, in Ihrem konkreten Fall die Magistratsabteilung 35, zweckdienlich gewesen wäre, auch diese Behörde hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen vorab zu kontaktieren. (Antwort auf Nachfrage, Aufenthalts-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesen, Österreischisches Innenministerium, am 25.9.2015)
  8. BM.I - Niederlassung und Aufenthalt - Antragsformulare und Erklärungen
  9. Austrian Embassy Manila - Passport Picture
  10. List of Schengen accredited insurance companies in the Philippines
  11. Deutsche Botschaft Manila - Personenstandsangelegenheiten
  12. Embassy of Switzerland - Translators