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Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). <ref name="zustaendige_stelle">[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" - Antrag - Zuständige Stelle]</ref>. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein "Nationales Visum D", mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.
'' '''Bemerkung:''' Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.'' <ref name="zustaendige_stelle" />