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Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)

627 Bytes hinzugefügt, 16:21, 12. Okt. 2015
Übersicht
==Übersicht==
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). <ref name="zustaendige_stelle">[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" - Antrag - Zuständige Stelle]</ref>. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein "Nationales Visum D", mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.
 
'''Kosten:''' 120€ Pauschalgebühr laut Gebührengesetz, Beglaubigung von 2 oder 3 Dokumenten durch der österreichischen Botschaft Manila zu je 40€, "Abschriften" von mehreren Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz (in einem konkreten Fall waren das 2*7,20+2*14,30=43€, Abweichungen von der Zahl der Dokumente sind sicherlich möglich) <ref name="gebuehrengesetz">[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003882 RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957, Fassung vom 12.10.2015]</ref>. Das heißt, in einem beispielhaften Fall könnten 120 + 3*40 + 43 = 283€ an Gebühren zu erwarten sein (Abweichungen sind jedoch möglich).
'' '''Bemerkung:''' Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.'' <ref name="zustaendige_stelle" />
'' '''Bemerkung:''' Bei Familienangehörigen kann der Aufenthaltstitel auch direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich beantragt werden <ref>[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120222.html#inl HELP.GV.AT - Allgemeines zum Erstantrag für Aufenthaltstitel für Österreich - Antragstellung in Österreich]</ref>. Es ist zu beachten, dass Schengenvisa (=Touristenvisa) maximal drei Monate gültig sind. Es ist daher möglich, dass die Bewilligung des Aufenthaltstitels länger dauert als die Gültigkeit des Visums. In diesem Fall muss der philippinische Partner zum Ablauf des Visums ausreisen, auf die Bewilligung warten und dann ein Visum D beantragen, um wieder nach Österreich reisen zu können. Dies kann daher ein erheblicher Mehraufwand zu einer Antragstellung bei der österreichische Botschaft Manila sein.
 
==Kosten==
Insgsamt fallen drei Arten an Kosten an:
* 120€ Pauschalgebühr laut Gebührengesetz (§14, "8 Einreise- und Aufenthaltstitel", Stand 2015) <ref name="gebuehrengesetz">[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003882 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957]</ref>, davon sind 80€ bei Antragstellung und 40€ bei Abholung zu bezahlen.
* Beglaubigungen von Dokumenten durch die österreichische Botschaft Manila zu je 40€ laut Konsulargebührengesetz ("TARIFPOST 4 Beglaubigungen", Stand 2015) <ref name="konsulargebuehrengesetz">[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001162 RIS - Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Konsulargebührengesetz 1992]</ref>. Zu beglaubigen sind die Geburtsurkunde, NBI Clearance
 
''Unfertig: Beglaubigung von 2 oder 3 Dokumenten durch der österreichischen Botschaft Manila zu je 40€, "Abschriften" von mehreren Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz (in einem konkreten Fall waren das 2*7,20+2*14,30=43€, Abweichungen von der Zahl der Dokumente sind sicherlich möglich) . Das heißt, in einem beispielhaften Fall könnten 120 + 3*40 + 43 = 283€ an Gebühren zu erwarten sein (Abweichungen sind jedoch möglich).
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==Ablauf (Überblick)==
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