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Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)

2 Bytes hinzugefügt, 14:41, 12. Okt. 2015
Übersicht
Philippinische Ehepartner beantragen dazu einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" bei der österreichischen Botschaft Manila. Diese leitet den Antrag weiter an die zuständige Behörde in Österreich (in Wien MA35, ansonsten an das Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft). <ref name="zustaendige_stelle">[https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120401.html#ZustaendigeStellen HELP.GV.AT - Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" - Antrag - Zuständige Stelle]</ref>. Dieser Prozess dauert im Allgemeinen mehrere Monate. Sobald der Aufenthaltstitel von der österreichischen Behörde bewilligt ist, erhält der philippinische Ehepartner von der österreichichen Botschaft ein "Nationales Visum D", mit dem er nach Österreich einreisen kann. Der Aufenthaltstitel muss jedenfalls persönlich bei der österreichischen Behörde abgeholt werden.
Die '''Kosten: ''' 120€ Pauschalgebühr laut Gebührengesetz, Beglaubigung von 2 oder 3 Dokumenten durch der österreichischen Botschaft Manila zu je 40€, "Abschriften" von mehreren Dokumenten durch die österreichischen Behörden zu je 7,20€ oder 14,30€ laut Gebührengesetz (in einem konkreten Fall waren das 2*7,20+2*14,30=43€, Abweichungen von der Zahl der Dokumente sind sicherlich möglich) <ref name="gebuehrengesetz">[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003882 RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Gebührengesetz 1957, Fassung vom 12.10.2015]</ref>. Das heißt, in einem beispielhaften Fall könnten 120 + 3*40 + 43 = 283€ an Gebühren zu erwarten sein (Abweichungen sind jedoch möglich).
'' '''Bemerkung:''' Fall der philippinische Partner nicht auf den Philippinen wohnt, ist der Aufenthaltstitel bei der zuständigen österreichischen Botschaft von seinem Wohnsitz zu beantragen.'' <ref name="zustaendige_stelle" />
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